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Aktuelles

Am 8. März ist internationaler Frauentag – weltweit Anlass, um auf den Kampf von Frauen um Gleichberechtigung aufmerksam zu machen. Frauen mit Behinderungen erleben diesen Kampf in mehrfacher Hinsicht. Die Behindertenanwältin und der Verein Ninlil rufen auf: Wir müssen Frauen mit Behinderungen dabei unterstützen, sich für ihre Rechte und ihre Sichtbarkeit in der Gesellschaft einzusetzen.

Wer Teil der Gesellschaft sein möchte, muss sich gut verständigen können. Sprache ist dafür enorm wichtig. Zum internationalen Tag der Muttersprache am 21. Februar fordern die Behindertenanwältin und der Österreichische Gehörlosenbund: Die Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache muss den Weg in die Praxis finden.

Wie geht es Ihnen mit Ihrem Umfeld und Ihren Mitmenschen? Fühlen Sie sich gut eingebunden, verstanden und respektiert? Können Sie sich ausreichend einbringen, mitreden? Für gehörlose Menschen ist all das oft nicht selbstverständlich. Der Grund dafür: Informationen in ihrer Muttersprache, die sie gut verstehen, in der sie sich natürlich ausdrücken können und mit der sie sich wohl fühlen, fehlen im Alltag genauso wie in wichtigen Schlüsselsituationen.

Der Grundstein liegt schon lange

Die Österreichische Gebärdensprache ist eine vollwertige, eigenständige Sprache einer österreichischen Minderheit und somit Ausdruck ihrer kulturellen Identität. Seit 2005 ist das in der österreichischen Bundesverfassung verankert. „Dieses Signal war extrem wichtig“, erkennt Christine Steger, Behindertenanwältin des Bundes, an. „Seitdem hat man aber viel zu wenig darauf aufgebaut. Die Menschen brauchen spürbare Verbesserungen. Dazu reicht es nicht, dass ihre Sprache auf dem Papier anerkannt ist. Man muss Informationen und Kommunikationsmöglichkeiten in Österreichischer Gebärdensprache im täglichen Leben verlässlich anbieten, damit sie gehörlosen Menschen zu Chancengleichheit in der Gesellschaft verhelfen können.“ Auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gibt das vor. Sie verpflichtet den Staat dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen.

Teilhabe von Anfang an

Es braucht verschiedene Arten von Maßnahmen. Ganz wesentlich ist der Bildungsbereich. „Bildung und Wissen spielen eine große Rolle, wenn es um gleiche Chancen und Teilhabe in allen Lebensbereichen geht“, betont Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes. „Dabei müssen wir schon ganz früh ansetzen: in Kindergarten und Schule. Was Kinder in dieser Phase erfahren und lernen, bestimmt das ganze restliche Leben. Doch wie sollen sie die Lerninhalte verstehen, wie sollen sie Teil der Klassengemeinschaft werden, wenn Lehrer*innen und Mitschüler*innen eine Sprache sprechen, die sie nicht in gleicher Weise wahrnehmen können?“ Nun ist in diesem Bereich endlich ein Durchbruch in greifbarer Nähe: Ein Lehrplan zu Österreichischer Gebärdensprache wurde entwickelt uns soll bereits im Schuljahr 2024/25 zum Einsatz kommen.

Recht auf Barrierefreiheit

Diese Initiative ist ein wichtiger erster Schritt, doch damit ist es noch lange nicht getan. Barrierefreier Zugang zu Information und Kommunikation ist in allen Lebensbereichen eine Voraussetzung für Inklusion. Und es gibt ein Recht darauf, wie Christine Steger weiß: „Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verbietet, dass Menschen wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Daher müssen öffentlich angebotene Güter und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein. Dafür müssen die Anbieter*innen sorgen – und zwar nicht nur, wenn es dafür eine finanzielle Förderung der öffentlichen Hand gibt, sondern immer und überall, wo es gebraucht wird.“

Mangelware Dolmetsch

Doch auch dort, wo der Wille da ist, fehlt oft der Weg zur Umsetzung: Es gibt viel zu wenig Dolmetscher*innen für Österreichische Gebärdensprache. Digitale Gebärdensprachdolmetscher, sogenannte Avatare, sieht die Interessenvertretung gehörloser Menschen problematisch. „Auf den ersten Blick erscheint die Technologie verlockend. Künstliche Intelligenz kann aber eine Person, die beim Dolmetschen Verstand und Gefühle einbringt, nicht ersetzen“, so Helene Jarmer. „Man darf sich nicht davon täuschen lassen, dass Avatare wirtschaftlich gesehen vielleicht attraktiver sind. Was wir brauchen, sind mehr Dolmetscher*innen.“ Dazu müssen zusätzliche Ausbildungsangebote und ansprechende Bedingungen für die Berufsgruppe der Dolmetscher*innen geschaffen werden.

Schritt für Schritt zum Ziel

Die Liste der Bereiche, in denen es Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gehörloser Menschen in Österreich braucht, ist lange. Selbst dort, wo es deutliche Fortschritte gibt, ist noch viel zu tun. Das betrifft zum Beispiel die barrierefreie Aufbereitung medialer Angebote oder die öffentliche Verwaltung. Ein besonders wirksamer Hebel wäre, die Österreichische Gebärdensprache als Unterrichtssprache gesetzlich zu verankern. Doch egal, in welcher Reihenfolge welche Maßnahmen umgesetzt werden: Jede einzelne muss mit der Gehörlosen Community verhandelt werden, die Finanzierung muss gesichert sein und sie muss echte Verbesserungen im Alltag bewirken.

Behinderungen stellen Menschen vor große Herausforderungen in ihrem täglichen Leben. Verschiedenste Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden sollen Teilhabe, Selbstbestimmung und soziale Absicherung unterstützen. Damit man diese Unterstützung bekommt, muss man nachweisen, dass man sie braucht. Doch die Kriterien, die dafür herangezogen werden, orientieren sich oft an veralteten Auffassungen davon, was eine Behinderung ausmacht. Die Behindertenanwaltschaft und der Verein Lichterkette fordern: Die Vorgaben, nach denen über den Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen entschieden wird, gehören grundlegend überarbeitet!

Das Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderungen in Österreich ist vielfältig. Zum Beispiel gibt es Pflegegeld, spezielle Pensionen, persönliche Assistenz, Förder- und Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz und vieles mehr. Solche Leistungen sind sehr wichtig, um gleichwertige Ausgangsvoraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben zu schaffen. Doch welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um sie zu beziehen?

Kriterienkorsett von gestern

Je nach Leistung gibt es verschiedene Zugangsvoraussetzungen. Welche das sind, ist in Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien genau geregelt: zum Beispiel ein bestimmter Pflegebedarf nach Bundespflegegeldgesetz, ein bestimmter Grad der Behinderung oder eine Arbeitsunfähigkeit nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Bei der Beurteilung des Ausmaßes einer Behinderung stehen medizinische Kriterien stark im Vordergrund und bestimmen die Entscheidung darüber, ob eine Person eine bestimmte Leistung beziehen darf oder nicht.

„Das ist ein großes Problem“, erklärt Christine Steger, Behindertenanwältin des Bundes. „Die eigentliche Behinderung hängt nämlich stark von gesellschaftlichen Faktoren ab. Anders gesagt: Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert.“ So kommt zum Beispiel die Behinderung gehörloser Menschen erst zum Tragen, wenn ihnen keine Gebärdensprachdolmetschung zur Verfügung steht. Ihre Kommunikationsmöglichkeiten sind dadurch extrem eingeschränkt und sie werden von der Gesellschaft ausgeschlossen. „Dieses sogenannte soziale Modell von Behinderung“, so Steger, „ist heutzutage allgemein anerkannt. Nicht zuletzt liegt es der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zugrunde, die in Österreich seit 2008 in Kraft ist. Wir sind als Gesellschaft dafür verantwortlich, für Menschen mit Behinderungen jene Bedingungen zu schaffen, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglichen – und die öffentliche Hand ist dazu verpflichtet.“

Vom System übersehen

Ungeachtet dieser Vorgabe herrscht bei der Beurteilung des Ausmaßes von Behinderung im Zusammenhang mit Sozialleistungen immer noch das längst überholte medizinische Modell von Behinderung vor. Hinzu kommt, dass manche Formen von Behinderung in den Beurteilungskriterien gar nicht erfasst sind, weiß Brigitte Heller, Vorsitzende der Betroffenenvertretung für Menschen mit psychischer Erkrankung, dem Verein Lichterkette.

„Für Menschen mit psychischer Erkrankung bzw. psychosozialer Behinderung ist es immer wieder schwierig, im Rahmen unterschiedlichster Einstufungsverfahren zum begünstigten Personenkreis zu gehören“, so Heller. „Dies gilt für Pflegegeld, Einstufung nach dem Behinderteneinstellungsgesetz, Berufsunfähigkeit, aber auch bei anderen notwendigen Einstufungen. Die Problematik entsteht durch das Fehlen der Berücksichtigung einiger wichtiger Faktoren, die sich im biopsychosozialen Modell von Gesundheit und Krankheit wiederfinden.“

Das „biopsychosoziale Modell von Gesundheit und Krankheit“ versteht Krankheit als ein Zusammenwirken von körperlichen, psychischen und sozialen Faktoren. All diese Faktoren haben einen Einfluss darauf, wie eine Krankheit entsteht und wie sie verläuft. Daraus ergeben sich auch Barrieren und Beeinträchtigungen, die bei einem Einstufungsverfahren wesentlich sind. Um das Ausmaß von Behinderungen richtig beurteilen zu können, muss das biopsychosoziale Modell unbedingt in allen Verfahren zur Einstufung herangezogen und in die Einstufungsverordnung aufgenommen werden.

Mit Teammitgliedern des Vereins Lichterkette wird seitens pro mente Austria im Rahmen eines Forschungsprojektes an einer Checkliste für Gutachter*innen, vorerst für den Bereich des Pflegegeldes, gearbeitet, die diese psychosozialen Faktoren mit einbezieht.

Ruf nach Umschwung

In die gleiche Kerbe schlägt der aktuelle Nationale Aktionsplan Behinderung. Als eine Maßnahme zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sieht er vor, dass die Einschätzungsverordnung, die die Festsetzung des Grades der Behinderung regelt, umfassend evaluiert und weiterentwickelt wird. Auch der UN-Fachausschuss empfiehlt in seinen abschließenden Bemerkungen anlässlich der Staatenprüfung Österreichs 2023 die Anpassung von Gesetzen auf Bundes- und Landesebene an das menschenrechtliche Modell von Behinderung.

Es ist höchste Zeit: Rechtsgrundlagen, die Zugangsvoraussetzungen zu Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen regeln, brauchen dringend eine umfassende Überarbeitung – partizipativ, gemeinsam mit allen relevanten Stakeholdern und mit dem sozialen Modell von Behinderung als Leitgedanke. Nur so können wir in Österreich die Umsetzung der Standards von Teilhabe und Inklusion im Sinne der UN-Konvention gewährleisten.

Das Büro der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen wünscht eine barrierefreie, inklusive und vor allem entspannte Winterzeit!

Auf der Karte sind drei illustrierte Schneekugel abgebildet. Eine der drei Kugeln ist mittig groß im Vordergrund, die anderen beiden sind kleiner und jeweils links und rechts hinter der Schneekugel.  In der mittleren Kugel wird eine winterliche Landschaft mit beschneiten Bäumen dargestellt wodurch eine Peron, gemeinsam mit ihrem Kind und einem Assistenzhund spaziert. Das Kind ist mit Hilfe eines Tragetuches eng an dem Körper des Elternteils geschmiegt und der Assistenzhund läuft, mit einer entsprechenden Kenndecke und dem Führgeschirr, vorweg und gibt die Richtung vor.
Bildbeschreibung:

Auf der Karte sind drei illustrierte Schneekugel abgebildet. Eine der drei Kugeln ist mittig groß im Vordergrund, die anderen beiden sind kleiner und jeweils links und rechts hinter der Schneekugel. In der mittleren Kugel wird eine winterliche Landschaft mit beschneiten Bäumen dargestellt wodurch eine Peron, gemeinsam mit ihrem Kind und einem Assistenzhund spaziert. Das Kind ist mit Hilfe eines Tragetuches eng an dem Körper des Elternteils geschmiegt und der Assistenzhund läuft, mit einer entsprechenden Kenndecke und dem Führgeschirr, vorweg und gibt die Richtung vor.

Hier finden Sie als Hintergrundinformation zu der Winterkarte noch zwei Begleittexte, in welchen vertiefende Informationen zu der entsprechenden Illustration gegeben werden:

Behindertenanwältin Christine Steger war am 05.12. im Interview bei Perspektivenwechsel von OKTO zu sehen. Sie gibt Einblicke in ihren beruflichen Werdegang, der sie schließlich zur Position der Behindertenanwältin führte.  Zudem bespricht sie die im August durchgeführte UN-Staatenprüfung und die sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen für Österreich.

Das vollständige Interview steht unter dem folgenden Link zur Verfügung: Perspektivenwechsel: Christine Steger - First Lady der Inklusion | OKTO

 

Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ist nach wie vor an der Tagesordnung

Frauen in Österreich erfahren auch im Jahr 2023 und darüber hinaus Nachteile aufgrund ihres Geschlechts. Sie werden für die von ihnen verrichtete Arbeit schlechter entlohnt als der männliche Teil der Bevölkerung, erhalten in Gesundheitseinrichtungen oft keine optimale Behandlung, haben ein weitaus höheres Risiko aufgrund ihres Geschlechts Opfer von Gewalt zu werden und verfügen über weniger politische Teilhabe, obwohl sie, laut aktuellen Zahlen, etwas mehr als die Hälfte der österreichischen Gesamtbevölkerung repräsentieren. Die Liste der Benachteiligungen, denen Frauen und Mädchen ausgesetzt sind, ließe sich noch weiter fortführen.

Diskriminierung ist mehr als nur die Summe ihrer Teile

Bislang übersehen wird die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Diese verfügen über mehrere Merkmale, die sie zu Betroffenen von Diskriminierung machen können. Entsprechend sind sie auch vielen verschiedenen Formen der Diskriminierung ausgesetzt, die sich überschneiden und miteinander in Wechselwirkung treten können. Dieses Zusammenwirken wird unter dem Begriff der Intersektionalität beschrieben.

„Frauen mit Behinderungen sind deutlich häufiger als Frauen in der Gesamtbevölkerung von sexualisierter Gewalt betroffen. Häufig ist die Beziehung, in denen diese auftritt, von großen Machtgefällen und Abhängigkeitsverhältnissen geprägt. Entschließen sich Frauen und Mädchen mit Behinderungen, für sich selbst einzutreten, stoßen sie häufig auf beträchtliche Widerstände und Hindernisse. So fehlt es sowohl den zuständigen Behörden und Gerichten als auch einschlägigen Hilfseinrichtungen oft an umfassend barrierefreien und niederschwelligen Zugängen sowie geeigneter Information für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Gewaltschutz wird dadurch zusätzlich erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht“, erläutert Behindertenanwältin Christine Steger.

"Um die Situation von Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen in Österreich zu verbessern, braucht es eine unabhängige Interessensvertretung. Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen müssen in Österreich ein sicheres, sichtbares und selbstbestimmtes Leben führen können. Unser Verein FmB - Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen, gegründet im Frühjahr 2023, setzt sich dafür ein", erklärt Heidemarie Egger, Gründungsmitglied und Vorsitzende von FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen.

Mangelndes Wissen und großer Nachholbedarf

In Artikel sechs der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung, Entfaltung und Stärkung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu ergreifen.

Der UN-Fachausschuss kritisierte in seinen abschließenden Bemerkungen anlässlich der letzten Staatenprüfung im August dieses Jahres, dass es in Österreich keine Mechanismen und Verfahren zur Bekämpfung von Mehrfach- und intersektionaler Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen gibt. Daneben hebt er hervor, dass es an Daten zur Situation dieser Bevölkerungsgruppe auf Bundes- und Landesebene mangelt. Er betont außerdem, dass Gesetze, die zur Gleichstellung der Geschlechter erlassen werden, die Behinderungsperspektive nicht berücksichtigen und vorhandene Maßnahmen zur Schaffung von Gewaltpräventions- und Schutzmechanismen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen unzureichend sind. Dazu kommt, dass diese kaum in die Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention einbezogen werden.

Stärkung und Unterstützung sind gefordert

„Der Fachausschuss hat bei der Staatenprüfung klar angemerkt, dass spezifische Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen unabdingbar sind, zur Umsetzung der UN-BRK. Aufgrund der Mehrfach- und intersektionalen Diskriminierung sind spezifische und wirksame Maßnahmen für diese Zielgruppe unerlässlich. Diese müssen bedarfsgerecht, öffentlich finanziert und partizipativ sein. Engagierte Initiativen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, wie FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen, sind in Österreich vorhanden. Sie bedürfen allerdings ausreichender Unterstützung und dürfen keineswegs ein Ersatz für fehlende Maßnahmen von öffentlicher Seite sein. Wer die Menschen mit Behinderungen zustehenden Rechte ernst nimmt, muss auch Frauen mit Behinderungen stärken“, appelliert die Behindertenanwältin an politische Entscheidungsträger*innen.

Die Umsetzung eines Urteils bringt Verbesserungen, allerdings ist die Ausführung nicht weitreichend genug.

Das Handelsgericht Wien hat im Mai 2023 klar festgestellt, dass die bis dahin geltenden Zugangsvoraussetzungen zu Persönlicher Assistenz im Bildungsbereich diskriminierend waren. Ein Rundschreiben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sah vor, dass Persönliche Assistenz Schüler*innen an Bundesschulen mit Körperbehinderung und hohen Pflegegeldstufen vorbehalten war. Schüler*innen mit Lernschwierigkeiten, psychosozialen Behinderungen oder geringerem Pflegebedarf wurde der Zugang zu Persönlicher Assistenz vorenthalten.

Als Reaktion auf das Urteil wurde die Persönliche Assistenz an Bundesschulen kürzlich mit einem Erlass des Bildungsministers neu geregelt. Diese kann nun auch von der vorher ausgeschlossenen Personengruppe in Anspruch genommen werden. Der Pflichtschulbereich ist jedoch ausdrücklich nicht von der neuen Regelung umfasst.

Bislang hat das Bildungsministerium diese neue Regelung noch nicht breit kommuniziert. Damit Menschen mit Unterstützungsbedarf dieses Unterstützungsangebot auch in Anspruch nehmen können, müssen sie über die Änderungen informiert werden – und zwar umfassend.

Chancengleichheit braucht Unterstützung

„Der aktuelle Erlass des Bildungsministeriums ist zu begrüßen. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie dieser umgesetzt wird. In Kindergärten und Pflichtschulen erhalten die Kinder und Jugendlichen Unterstützungsleistungen durch die Länder und Gemeinden. Dabei gibt es hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen und des Umfangs der vorhandenen Angebote große Unterschiede. Die Verbesserungen, die der neue Erlass mit sich bringt kommen also nur einem Teil der Menschen mit Unterstützungsbedarf in Bildungsbereich zugute“, erklärt Behindertenanwältin Christine Steger. „Hinzu kommt, dass in der neuen Regelung vorgesehen ist, die Unterstützung von Kindern aus dem Bereich Autismus zu deckeln. Das ist absolut nicht mit den Zielen der UN-Konvention im Hinblick auf angemessene Vorkehrungen zu vereinbaren und daher abzulehnen. Assistenz und Unterstützung im Schulbereich muss bedarfsgerecht, passgenau und anlassbezogen zur Verfügung gestellt werden.“

Ausgrenzung ist an der Tagesordnung

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Dieses soll es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, ihre Fähigkeiten, Kreativität und Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen.

„Der Verwirklichung dieser Verpflichtung steht entgegen, dass das österreichische Bildungssystem noch immer in weiten Teilen von Ausgrenzung geprägt ist. Das System der Sonderschulen, dass in Österreich selbst im 21. Jahrhundert noch hartnäckig aufrechterhalten wird, führt zwangsläufig zur Stigmatisierung von Schüler*innen mit Unterstützungsbedarf. Diese Ausgrenzungserfahrungen und mangelnde Unterstützung führen oft dazu, dass ein sonst erreichbarer höherer Bildungsabschluss verunmöglicht oder gar nicht erst angestrebt wird. Das widerspricht eklatant den Zielen der UN-Konvention“, führt Steger aus.

Kooperation führt zu Inklusion

Wie kann Chancengleichheit im Bildungsbereich gewährleistet werden? Eines steht fest: Da Bund, Länder und Gemeinden in diesem Bereich zusammenwirken, bedarf es ihrer intensiven Zusammenarbeit, um die notwendigen Strukturreformen auf den Weg zu bringen. Dies stellen auch die Handlungsempfehlungen des UN-Fachausschusses nach der zweiten Staatenprüfung klar: Die Länder messen den Zielen der Konvention kaum oder zu wenig Bedeutung bei.

„Der Weg zu dem Ziel eines diskriminierungsfreien und inklusiven Bildungssystems für alle ist noch weit. Die Annäherung daran gleicht aufgrund großer Beharrungskräfte meist einem Hindernislauf. Die Öffnung der Persönlichen Assistenz im Bildungsbereich ist dabei ein wichtiger und überfälliger Schritt in die richtige Richtung“, so die Behindertenanwältin.

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie aus unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen“, schrieb einst der Dichter Matthias Claudius. Dies trifft auf Menschen mit Behinderungen oft nicht nur im positiven Sinne zu. Mangelnde Barrierefreiheit kann den Urlaubsfreuden von Menschen mit Behinderungen mitunter ein jähes Ende bereiten.

Wollen sie nicht auf zielgruppenspezifische Angebote zurückgreifen, sind diese meist auf eine besonders sorgfältige Reiseplanung angewiesen. Dabei ist oft nicht klar ersichtlich, ob Angebote barrierefrei sind oder nicht. So werden beispielsweise Bezeichnungen wie „rollstuhlfreundlich“ benutzt, die aber keinen klaren Aufschluss darüber geben, ob das so bezeichnete Angebot tatsächlich für Menschen mit Rollstühlen nutzbar ist.

https://www.zonzini.de/blog/den-richtigen-treppensteiger-fuer-behinderte-menschen-im-rollstuhl-auswaehlen
Bildbeschreibung: Rollstuhlfahrer vor Treppe

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, dass den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene regelt, ist nunmehr seit dem Jahr 2006 in Kraft. Es kommt unter anderem bei der Versorgung mit öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen zur Anwendung. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes kann die mangelnde Barrierefreiheit baulicher und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie anderer gestalteter Lebensbereiche grundsätzlich eine verbotene Diskriminierung darstellen.

„Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und darf keinesfalls eine aufpreispflichtige Sonderleistung sein. Trotz einiger positiver Entwicklungen gibt es diesbezüglich in Österreich noch viel Luft nach oben. Insbesondere relevante Akteurinnen in Politik und Wirtschaft sind zum Handeln aufgerufen. Es bedarf erhöhter Sensibilisierung. Abseits der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es, angesichts der demographischen Entwicklung der Bevölkerung, auch wirtschaftlich sinnvoll auf Barrierefreiheit zu achten, nicht nur im Tourismus“, so Behindertenanwältin Christine Steger.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie aus unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Auf der Webseite der Behindertenanwaltschaft findet man den aktuellen Tätigkeitsbericht über das Jahr 2022. Im Berichtsjahr wandten sich über 700 Menschen mit Behinderungen an die Behindertenanwaltschaft, weil sie sich aufgrund ihrer Behinderung diskriminiert fühlten. Thematisch betrafen ihre Anliegen ein breites Spektrum an Themenbereichen, wie beispielweise Bildung, Arbeit und Wohnen. Neben dieser einzelfallbezogenen Arbeit, konnte die Behindertenanwaltschaft aber auch auf systematischer Ebene legistische Verbesserungen zugunsten von Menschen mit Behinderungen bewirken. Nichtsdestotrotz zeigten die Erfahrungen des vergangene Berichtsjahr deutlich, dass im Bereich der Antidiskriminierung von Menschen mit Behinderungen noch Vieles bewirkt werden muss.

Tätigkeitsbericht

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.