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Aktuelles - Seite 7 von 11

Anlässlich des internationalen Welt Down-Syndrom Tages luden der Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer und Johanna Ortmayr, Präsidentin von Down-Syndrom Österreich zu einer gemeinsame Pressekonferenz am 21. März 2019 im Festsaal des Sozialministeriumservice - Landesstelle Wien.

Zu sehen sind von links nach rechts: Petra Plicka, Stephan Prislinger, Hansjörg Hofer, Johanna Ortmayr, Martin Rauch und Barbara Gerstbach
Bildbeschreibung: Zu sehen sind von links nach rechts: Petra Plicka, Stephan Prislinger, Hansjörg Hofer, Johanna Ortmayr, Martin Rauch und Barbara Gerstbach

von links nach rechts: Petra Plicka, Johanna Ortmayr und Hansjörg Hofer stehen vor der bildlichen Zusammenfassung.
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Petra Plicka, Johanna Ortmayr und Hansjörg Hofer stehen vor der bildlichen Zusammenfassung

 Frau Plicka mit einer bildlichen Zusammenfassung in leichter Sprache
Bildbeschreibung: Frau Plicka mit einer bildlichen Zusammenfassung in leichter Sprache

Weitere Informationen können Sie der Presseunterlage entnehmen
Presseunterlage

Am Mittwoch, 14. November 2018, präsentierte Behindertenanwalt Hansjörg Hofer den aktuellen Tätigkeitsbericht  der Behindertenanwaltschaft im Sozialausschuss des Nationalrats. Der Bericht wurde vom Sozialausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen und wird nächste Woche im Plenum des Nationalrats behandelt.

Weitere Informationen dazu können Sie unserer diesbezüglichen Presseaussendung entnehmen:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20181115_OTS0014/behindertenanwalt-hansjoerg-hofer-praesentiert-dem-sozialausschuss-des-nationalrats-seinen-taetigkeitsbericht-2017

 

Tätigkeitsbericht 2017 des Behindertenanwalts
Auszüge des Tätigkeitsberichts 2017 in leichter Sprache

Frau Volksanwältin Dr.in Gertrude Brinek und Herr Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer veranstalten am Donnerstag, den 13. September 2018 ein gemeinsames Pressegespräch zum Thema Barrierefreiheit im Wohnbau, im öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Verkehr.

Weitere Informationen zum Pressegespräch entnehmen Sie bitte der beigefügten PDF-Datei:

Aviso Pressegespräch

Am 31. Juli 2018 fand zum Thema Verbesserung der Inklusion in der Arbeitswelt eine Pressekonferenz mit Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft „Freie Wohlfahrt“ statt.

von links noch rechts: Zu sehen sind Stephan Prislinger, Martin Schenk, Hansjörg Hofer, Erich Fenninger und Barbara Gerstbach beim Pressegespräch.
Bildbeschreibung: von links noch rechts: Zu sehen sind Stephan Prislinger, Martin Schenk, Hansjörg Hofer, Erich Fenninger und Barbara Gerstbach beim Pressegespräch

Das Risiko, von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, ist für Menschen mit Behinderungen dreimal so hoch wie für Menschen ohne Behinderung.
Es braucht viel Unterstützung der Öffentlichen Hand für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Der von der Sozialministerin verwaltete Ausgleichstaxfonds, hat durch einen Parlamentsbeschuss im vorigen Jahr rund 40 Mio. Euro jährlich an zusätzlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt bekommen. Aus diesem Fonds werden Förderungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen finanziert.

Zu sehen ist Herr Behindertenanwalt Hansjörg Hofer wo er in die Mikrofons spricht.
Bildbeschreibung: Zu sehen ist Herr Behindertenanwalt Hansjörg Hofer wo er in die Mikrofons spricht

„Es passiert mit dem Geld nichts, das Geld scheint gehortet zu werden“, kritisiert Behindertenanwalt Hansjörg Hofer. Die Bundesregierung ist gefordert, ein Maßnahmenpaket zu schnüren, um die hohe Arbeitslosigkeitsrate von Menschen mit Behinderungen zu senken.

 

Die vortragenden Perosen von links nach rechts sind Martin Schenk, Hansjörg Hofer, Erich Fenninger und Barbara Gerstbach.
Bildbeschreibung: Die vortragenden Perosen von links nach rechts sind Martin Schenk, Hansjörg Hofer, Erich Fenninger und Barbara Gerstbach

Ebenfalls bedenklich ist die Situation von Menschen mit schwerer Behinderung und einem höheren Unterstützungsbedarf, welche in Werkstätten, die der Beschäftigungstherapie dienen, tätig sind.
Sie gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, erhalten daher kein Entgelt und sind nicht voll sozialversichert.
Erich Fenninger (Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt BAG und Direktor der Volkshilfe) meint, man müsse „weg vom Taschengeld, hin zur Entlohnung“.

Es braucht eigene Kriterien für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit junger Menschen mit Behinderung, die arbeiten wollen. „Wer früh hilft, hilft doppelt“, fügt Martin Schenk (Stellvertretender Direktor der Diakonie) hinzu. Denn, wenn die Umstände stimmen, könnten auch Menschen mit hohen Unterstützungsbedarf einem Beruf nachgehen und somit eigenständig und selbstbestimmt Einkommen erwirtschaften.


Weitere Informationen dazu können Sie den Presseunterlagen zum Pressegespräch und den Pressebeiträgen entnehmen:

Presseunterlage

Standard
Presse
Bizeps

Am 2. Mai 2018 lud Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer zu einer Pressekonferenz, um über sein erstes Jahr im Amt Bilanz zu ziehen.

Hansjörg Hofer mit seinem Büromitarbeiter Stephan Prislinger (links) und Gebärdensprachdolmetscherin Sabine Zeller (rechts)
Bildbeschreibung: Hansjörg Hofer mit seinem Büromitarbeiter Stephan Prislinger (links) und Gebärdensprachdolmetscherin Sabine Zeller (rechts)

Dabei forderte er einmal mehr, in Tagesstrukturen tätige Menschen regulär zu entlohnen und so sozial abzusichern. Zudem appellierte er, inklusive Bildungsangebote auszubauen. Dr. Hofer betonte, dass der Ausbau der Sonderschulen, wie er im Regierungsprogramm vorgesehen ist, eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung ist.

Lobenswert erwähnt wurden das Inklusionspaket, das 2. Erwachsenenschutzgesetz sowie die geplante Reform des Heimopferrentengesetzes.
 Hansjörg Hofer mit Gebärdensprachdolmetscherin Sabine Zeller (rechts)
Bildbeschreibung: Hansjörg Hofer mit Gebärdensprachdolmetscherin Sabine Zeller (rechts)

Auch aus der Praxis der Behindertenanwaltschaft berichtete Dr. Hofer. Besonders problematisch dabei seien zum einen Fälle der Feststellung der – originären – Erwerbsunfähigkeit durch die PVA, verbunden mit dem Ausschluss von Leistungen des AMS und des Sozialministeriumsservice, sowie die barrierefreie Adaptierung bestehender Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Beides könne durch entsprechende gesetzliche Anpassungen entschärft werden.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseunterlage zur Pressekonferenz entnehmen:
Presseunterlage

Bilder von der Pressekonferenz finden Sie hier zum Download:
Fotos

Durch die Novellierungen der österreichischen Bauordnungen in den letzten Jahren wurden die Standards für barrierefreies Bauen immer weiter heruntergesetzt.  Nun soll die ÖNORM B1600 an die schlechtere OIB Richtlinie 4 angepasst werden, welche ohne Einbezug von Menschen mit Behinderungen oder deren Interessenvertretungen erarbeitet und von allen Landesgesetzgebern in die jeweilige Bauordnung übernommen wurde.  Das Ergebnis ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.


Der Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer, der österreichische Behindertenrat, der Blinden und Sehbehindertenverband Österreich, der KOBV Österreich, der Österreichische Gehörlosenbund, der ÖZIV Bundesverband und der Verband der Querschnittgelähmten Österreichs kritisieren diese Verschlechterung der Barrierefreiheit.

Stellungnahme von Behindertenanwalt Dr. Hofer

Links zu weiteren Stellungnahmen:

OTS Aussendung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20180412_OTS0121/drohende-verschlechterung-der-barrierefreiheit

Facebook Beitrag Österreichischer Behindertenrat: https://www.facebook.com/Behindertenrat/posts/2110437945638502

Tweet des Österreichischen Behindertenrats: https://twitter.com/behindertenrat_/status/984371071188004865

PA auf Website des Behindertenrats: https://www.behindertenrat.at/2018/04/drohende-verschlechterung-der-barrierefreiheit/

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer war zum Freak-Radio Interview im ORF Kulturcafe geladen.
Im Interview sprach Herr Hofer über die Arbeit der Behindertenanwaltschaft und die alltägliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung.
Wo kann der Behindertenanwalt tatsächlich unterstützen?

 
©freak-online.at
Bildbeschreibung: Zu sehen ist Hansjörg Hofer und Christoph Dirnbacher beim Interview

Interviewaufnahme zum nachhören: MP3-Onlinefile

Link zum Beitrag auf Freak Online: Link

Anlässlich der aktuellen Entwicklungen beim Erwachsenenschutzgesetz luden der Behindertenanwalt, die Lebenshilfe, der Österreichische Behindertenrat, Selbstbestimmt Leben Österreich und das Vertretungsnetz zum Pressegespräch unter dem Titel "Erwachsenenschutzgesetz: keine Entwarnung – Finanzierung nicht gesichert!"  am 26. Februar 2018 ein.


Zu sehen ist ein Folder mit den Aufschriften: Raus aus der Bevormundung, Selbstbestimmung Now, Bevormundung muss ein Ende haben und Erwachsenenschutz-Gesetz muss kommen!
Bildbeschreibung: Zu sehen ist ein Folder mit den Aufschriften: Raus aus der Bevormundung, Selbstbestimmung Now, Bevormundung muss ein Ende haben und Erwachsenenschutz-Gesetz muss kommen! 

 von links nach rechts: Peter Schlaffer, Albert Brandstätter, Hansjörg Hofer, Herbert Pichler und Martin Ladstätter beim Pressegespräch

Bildbeschreibung von links nach rechts: Peter Schlaffer, Albert Brandstätter, Hansjörg Hofer, Herbert Pichler und Martin Ladstätter beim Pressegespräch

ORF-Beitrag


Weitere Informationen dazu können Sie den Presseunterlagen zum Pressegespräch und den Pressaussendungen entnehmen:

Presseunterlage

Presseunterlage des Vertretungsnetzes

Presseaussendung zum Erwachsenenschutzgesetz von Behindertenanwalt

Presseaussendung zum Erwachsenenschutzgesetz von Behindertenrat (19.2.2018)

Presseaussendung zum Erwachsenenschutzgesetz von Behindertenrat (21.2.2018)

Statement von Herbert Pichler

Statement eines Betroffenen

 

Am 2. Februar 2018 luden die Volksanwaltschaft, der Behindertenanwalt, der Österreichische Behindertenrat, der Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie Selbstbestimmt Leben Österreich zu einer Pressekonferenz zum Thema "Rechte und Chancen von Menschen mit Behinderung: Bestandaufnahme und Perspektiven" ein.

Im Rahmen der Pressekonferenz wurden von den VeranstalterInnen Forderungen nach Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft erhoben, Hürden auf dem Weg zu dieser aufgezeigt sowie das neue Regierungsprogramm evaluiert.

von links nach rechts: Zu sehen sind H. Pichler, G. Kräuter, M. Ladstätter und H. Hofer bei der Pressekonferenz.

©Volksanwaltschaft
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Zu sehen sind H. Pichler, G. Kräuter, M. Ladstätter und H. Hofer bei der Pressekonferenz

Weitere Informationen dazu können Sie aus den Presseunterlage zur Pressekonferenz entnehmen: 
Presseunterlage

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.