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Aktuelles - Seite 8 von 11

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer präsentierte gemeinsam mit den im Zertifizierungsrat vertretenen 10 Organisationen das Zertifikat FAIR FÜR ALLE – Managementsystem zur Steigerung von Barrierefreiheit bei der Auftaktveranstaltung am 30. Jänner 2018.

Dr. Hansjörg Hofer bei der Veranstaltung
Bildbeschreibung: Dr. Hansjörg Hofer bei der Veranstaltung

Mehr als 20 Österreichische Behindertenorganisationen haben in den letzten zwei Jahren an einem Zertifikat zur Barrierefreiheit gearbeitet. Das Zertifikat nennt sich FAIR FÜR ALLE und ist ein Managementsystem zur Steigerung von Barrierefreiheit. Es wurde insbesondere für Unternehmen und Organisationen entwickelt.

Dr. Hansjörg Hofer (rechts) mit 2 Zuhörern im Gespräch
Bildbeschreibung: Dr. Hansjörg Hofer (rechts) mit 2 Zuhörern im Gespräch

FAIR FÜR ALLE unterstützt dabei, Barrierefreiheit nachhaltig umzusetzen. Barrierefreiheit findet damit Einzug ins Qualitätsmanagement. Das Zertifikat macht die Bemühungen der Unternehmen und Organisationen nach außen sichtbar. Es signalisiert das Engagement für den Abbau von Barrieren. Es steht für faire Angebote, die auch Kundinnen und Kunden mit Behinderungen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus dient das Zertifikat der Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes und der UN Behindertenrechtskonvention.

In Österreich leben und arbeiten rund 1,3 Millionen Menschen mit Behinderungen. Unternehmen und Organisationen haben jetzt die Chance, umfassende Barrierefreiheit systematisch zu integrieren und in weiterer Folge umzusetzen.
 

Welcher Maßnahmen bedarf es, um Barrieren abzubauen und die Chancen von Menschen mit Behinderungen am europäischen Arbeitsmarkt zu verbessern?

Angesichts hoher Arbeitslosenzahlen  vor allem unter jungen Menschen in der Europäischen Union fällt der Einstieg ins Erwerbsleben Menschen mit Behinderungen besonders schwer. Zahlreiche Barrieren verhindern eine gleichberechtigte Teilnahme am Arbeitsmarkt.
Diese Situation ist im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention und der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung kritisch zu sehen.

Am 15. und 16. November lädt der Behindertenanwalt daher im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft alle europäischen Gleichstellungsinstitutionen mit gesetzlicher Zuständigkeit im Bereich Antidiskriminierung und Behinderung ein, Fragen der Gleichstellung zu diskutieren und europaweit eine Strategie zur besseren Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu skizzieren.

Weitere Informationen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Auftakt Veranstaltung zum Zertifikat

FAIR FÜR ALLE – Managementsystem zur Steigerung von Barrierefreiheit

am 30. Jänner 2018

Mehr als 20 Österreichische Behindertenorganisationen haben in den letzten zwei Jahren an einem Zertifikat zur Barrierefreiheit gearbeitet. Das Zertifikat nennt sich FAIR FÜR ALLE und ist ein Managementsystem zur Steigerung von Barrierefreiheit. Es wurde insbesondere für Unternehmen und Organisationen entwickelt.

Die beteiligten Behindertenorganisationen laden nun zur Auftakt Veranstaltung ein.

Wann? Dienstag, 30. Jänner 2018, 16 bis 18 Uhr

Wo? in Wien (der genaue Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben)

FAIR FÜR ALLE unterstützt dabei, Barrierefreiheit nachhaltig umzusetzen. Barrierefreiheit findet damit Einzug ins Qualitätsmanagement. Das Zertifikat macht die Bemühungen der Unternehmen und Organisationen nach außen sichtbar. Es signalisiert das Engagement für den Abbau von Barrieren. Es steht für faire Angebote, die auch Kundinnen und Kunden mit Behinderungen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus dient das Zertifikat der Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes und der UN Behindertenrechtskonvention.

In Österreich leben und arbeiten rund 1,3 Millionen Menschen mit Behinderungen. Unternehmen und Organisationen haben jetzt die Chance, umfassende Barrierefreiheitsystematisch zu integrieren undin weiterer Folge umzusetzen.

Einladung und Informationen zur Anmeldung erhalten Sie im Jänner 2018.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
fairfueralle@behindertenrat.at

Das Forum Selbstvertretung hat am 11. Dezember bei Herrn Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer vorgesprochen. Sie übergaben die von Ihnen gesammelten Unterschriften und Forderungen zum Thema "Wir fordern das Recht auf selbstbestimmtes Leben und Wohnen". 

Gruppenfoto mit dem Forum Selbstvertretung und Herrn Behindertenanwalt
Bildbeschreibung: Gruppenfoto mit dem Forum Selbstvertretung und Herrn Behindertenanwalt

Weitere Informationen entnehmen Sie sich bei der Pressemeldung und der Forderungsliste:

Pressemeldung

Forderungsliste

Die Behindertenanwaltschaft veranstaltete gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat und den Ländern Oberösterreich, Steiermark und Wien eine Fachtagung zum Thema „Wege zum selbstbestimmten Leben“. Diese fand am 10. November 2017 im ÖGB-Catamaran in Wien statt.

Zeichnung von Fr. Plicka  
Bildbeschreibung: Zeichnung von Fr. Plicka ©


Die Behindertenanwaltschaft bedankt sich über das rege Interesse an der Fachtagung mit über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

Publikum bei der Fachtagung
Bildbeschreibung: Publikum bei der Fachtagung
©Regina Aigner/BKA

von rechts nach links: Hansjörg Hofer (Behindertenanwalt), Regina Geiger (OÖ), Renate Pilz (STMK), Robert Bacher (FSW)
Bildbeschreibung: von rechts nach links: Hansjörg Hofer (Behindertenanwalt), Regina Geiger (OÖ), Renate Pilz (STMK), Robert Bacher (FSW)
©Regina Aigner/BKA


Im Rahmen der Fachtagung hat auch ein gemeinsames Pressegespräch mit dem Österreichischen Behindertenrat, der Behindertenanwaltschaft und den Bundesländern Oberösterreich, Steiermark und Wien stattgefunden.

von links nach rechts: Zu sehen sind  Robert Bacher (FSW), Renate Pilz (OÖ), Regina Geiger (STMK), Hansjörg Hofer (Behindertenanwalt), Herbert Pichler (ÖBR), Dolmetscherin Sabine Zeller bei der Veranstaltung
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Zu sehen sind  Robert Bacher (FSW), Renate Pilz (OÖ), Regina Geiger (STMK), Hansjörg Hofer (Behindertenanwalt), Herbert Pichler (ÖBR), Dolmetscherin Sabine Zeller bei der Veranstaltung
©Behindertenanwaltschaft

Programm

Presseunterlagen

Link zu weiteren Veranstaltungsfotos

Unter dem Titel "Menschen mit Behinderung: Gleiche Chancen – Gleiche Rechte!" luden die Volksanwaltschaft, Behindertenanwalt, Monitoringausschuss und Selbstbestimmt Leben am 19. Oktober 2017 zur Pressekonferenz ein.

von links nach rechts: Zu sehen sind Herr Ladstätter, Herr Kräuter, Frau Wurzinger, Herr Hofer in den Räumlichkeiten der Volksanwaltschaft
© Volksanwaltschaft
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Zu sehen sind Herr Ladstätter, Herr Kräuter, Frau Wurzinger, Herr Hofer in den Räumlichkeiten der Volksanwaltschaft

Gemeinsam richten sie fünf konkrete Forderungen an die künftige Bundesregierung.

Die Forderungen:

  1. Faire Chancen am Arbeitsmarkt!
  2. Lohn statt Taschengeld!
  3. Massiver Ausbau der Persönlichen Assistenz!
  4. Inklusion auf allen Ebenen!
  5. Nationalen Aktionsplan nachschärfen!


Volksanwaltschaft, Behindertenanwalt, Monitoringausschuss und Selbstbestimmt Leben kündigen im Hinblick auf die Umsetzung der Forderungen eine weitere gemeinsame Pressekonferenz an: „Nach Beschlussfassung werden wir kritisch analysieren, ob die neue Regierung geltenden internationalen Rechtsnormen und nationalen Standards für Menschen mit Behinderungen gerecht wird.“

„Die Anwesenden werden zudem die künftigen Behindertensprecherinnen und -sprecher aller Parlamentsparteien zeitnah zu einem runden Tisch in die Volksanwaltschaft einladen,“ so Kräuter abschließend.“

Newsbeitrag Volksanwaltschaft


Weitere Informationen dazu können Sie aus den Presseunterlagen zur Pressekonferenz entnehmen:

Pressetext
Factsheet

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer: "Das Inklusionspaket ist ein wichtiger Teilerfolg für die Behindertengleichstellung in Österreich"

Anlässlich des einstimmig beschlossenen Inklusionspakets am 12. Oktober 2017 veröffentlichte Behindertenanwalt Dr. Hofer eine Presseaussendung, welche hier nachzulesen ist: Presseaussendung

Am 13. September 2017 besuchte Herr Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer das Schulzentrum HTL HAK Ungargasse. Er führte Gespräche mit der Direktorin und LehrerInnen des Schulzentrums.

zu sehen sind einige LehrerInnen und die Direktorin des Schulzentrums und Herr Behindertenanwalt Dr. Hofer
Bildbeschreibung: zu sehen sind einige LehrerInnen und die Direktorin des Schulzentrums und Herr Behindertenanwalt Dr. Hofer

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.