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Schlichtungen

Das Schlichtungsverfahren findet beim Sozialministeriumservice statt.
Dort können Sie mit der Person reden, die Sie diskriminiert hat.
Bei dem Gespräch ist jemand vom Sozialministeriumservice dabei.

Gemeinsam versuchen Sie, eine Lösung zu finden,
mit der alle zufrieden sind.

Die Behindertenanwaltschaft kann beim Schlichtungsverfahren 
teilnehmen und Sie unterstützen, wenn Sie das möchten. 
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Hier erhalten Sie mehr Informationen zum Schlichtungsverfahren

Die Behindertenanwaltschaft kann Sie nur unterstützen, 
wenn es ein Gesetz gibt, das die Diskriminierung verbietet.

Wenn Sie etwas fragen möchten, oder möchten, dass Sie die Behindertenanwaltschaft Sie 
in einem Schlichtungsverfahren unterstützt, dann können Sie uns kontaktieren.

Kontakt zur Behindertenanwaltschaft

Hier bekommen Sie einen Überblick über Schlichtungsverfahren,
bei denen die Behindertenanwaltschaft Menschen mit Behinderungen unterstützt hat.

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