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Behindertenanwältin Christine Steger begrüßt Urteil zu Persönlicher Assistenz im Bildungsbereich

Ein gleichberechtigter Bildungszugang ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Dafür sind bedarfsgerechte Unterstützungsangebote erforderlich. Eines dieser Unterstützungsangebote für Schüler:innen an Bundesschulen ist die persönliche Assistenz im Bildungsbereich. Diese stand und steht aktuell jedoch nur bei Vorliegen einer Köperbehinderung sowie bei Bezug einer hohen Pflegegeldstufe zur Verfügung. So haben beispielsweise Schüler: innen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Behinderungen oder geringerem Pflegebedarf keinen Zugang zu persönlicher Assistenz im Bildungsbereich. Grundlage dafür ist ein Rundschreiben des Bildungsministeriums.

Behindertenanwältin Christine Steger begrüßt dieses Urteil, bedauert aber, dass es in dieser Angelegenheit überhaupt zu einer Klage kommen musste. Aus Sicht der Behindertenanwaltschaft sind Verbandsklagen, die von dazu berechtigten Einrichtungen und Verbänden, wie dem Klagsverband, bei Gericht eingebracht werden können, ein probates Mittel, um die konkreten Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen zu verbessen.

„Der gleichberechtige Zugang zum Bildungssystem ist ein Schlüssel für ein gemeinsames Leben und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderungen. Bildung ist ein Grundpfeiler für ein Leben in der Gesellschaft. Jede strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Bildung ist strikt abzulehnen“, führt Steger aus.

Wie aus jüngsten Medienberichten hervorgeht, wurde vom Büro des Bildungsministers Martin Polaschek eine rasche Umsetzung des Urteils zugesagt. Neben dieser erfreulichen Zusage, merkt der Klagsverband hingegen in seiner Presseaussendung an, dass vom Bildungsminister erneut die Ansicht vertreten worden sei, dass es genügend andere Unterstützungen gäbe und eine „Gleichschaltung“ nicht zu befürworten sei.

„Diese Aussage bedient sich einer sehr fragwürdigen Terminologie und ist vor dem Hintergrund der Ankündigung einer längst fälligen Korrektur einer nunmehr auch gerichtlich festgestellten Diskriminierung äußerst kritikwürdig“, so Behindertenanwältin Christine Steger.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung