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Behindertenanwalt begrüßt beschlossene Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Behindertenanwalt Hofer begrüßt die gestern beschlossene Befreiung von Menschen mit Behinderungen von der Entrichtung der Normverbrauchsabgabe. Ebenso erfreut ist er über die beschlossene Erhöhung der Steuerfreibeträge für Menschen mit Behinderungen um 65%.

Die gestern im Nationalrat behandelten Gesetzesänderungen gehen auf das langjährige Betreiben der Behindertenanwaltschaft und der organisierten Menschen mit Behinderungen unter Federführung des Österreichischen Behindertenrates und dessen Präsidenten Herbert Pichler zurück.

Weitere Informationen dazu können Sie unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung