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Pressekonferenz mit Behindertenanwalt und Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft „Freie Wohlfahrt“

Am 31. Juli 2018 fand zum Thema Verbesserung der Inklusion in der Arbeitswelt eine Pressekonferenz mit Behindertenanwalt Hansjörg Hofer und Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft „Freie Wohlfahrt“ statt.

von links noch rechts: Zu sehen sind Stephan Prislinger, Martin Schenk, Hansjörg Hofer, Erich Fenninger und Barbara Gerstbach beim Pressegespräch.
Bildbeschreibung: von links noch rechts: Zu sehen sind Stephan Prislinger, Martin Schenk, Hansjörg Hofer, Erich Fenninger und Barbara Gerstbach beim Pressegespräch

Das Risiko, von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein, ist für Menschen mit Behinderungen dreimal so hoch wie für Menschen ohne Behinderung.
Es braucht viel Unterstützung der Öffentlichen Hand für die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen. Der von der Sozialministerin verwaltete Ausgleichstaxfonds, hat durch einen Parlamentsbeschuss im vorigen Jahr rund 40 Mio. Euro jährlich an zusätzlichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt bekommen. Aus diesem Fonds werden Förderungen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen finanziert.

Zu sehen ist Herr Behindertenanwalt Hansjörg Hofer wo er in die Mikrofons spricht.
Bildbeschreibung: Zu sehen ist Herr Behindertenanwalt Hansjörg Hofer wo er in die Mikrofons spricht

„Es passiert mit dem Geld nichts, das Geld scheint gehortet zu werden“, kritisiert Behindertenanwalt Hansjörg Hofer. Die Bundesregierung ist gefordert, ein Maßnahmenpaket zu schnüren, um die hohe Arbeitslosigkeitsrate von Menschen mit Behinderungen zu senken.

 

Die vortragenden Perosen von links nach rechts sind Martin Schenk, Hansjörg Hofer, Erich Fenninger und Barbara Gerstbach.
Bildbeschreibung: Die vortragenden Perosen von links nach rechts sind Martin Schenk, Hansjörg Hofer, Erich Fenninger und Barbara Gerstbach

Ebenfalls bedenklich ist die Situation von Menschen mit schwerer Behinderung und einem höheren Unterstützungsbedarf, welche in Werkstätten, die der Beschäftigungstherapie dienen, tätig sind.
Sie gelten nicht als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, erhalten daher kein Entgelt und sind nicht voll sozialversichert.
Erich Fenninger (Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrt BAG und Direktor der Volkshilfe) meint, man müsse „weg vom Taschengeld, hin zur Entlohnung“.

Es braucht eigene Kriterien für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit junger Menschen mit Behinderung, die arbeiten wollen. „Wer früh hilft, hilft doppelt“, fügt Martin Schenk (Stellvertretender Direktor der Diakonie) hinzu. Denn, wenn die Umstände stimmen, könnten auch Menschen mit hohen Unterstützungsbedarf einem Beruf nachgehen und somit eigenständig und selbstbestimmt Einkommen erwirtschaften.


Weitere Informationen dazu können Sie den Presseunterlagen zum Pressegespräch und den Pressebeiträgen entnehmen:

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