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Aktuelles - Seite 9 von 11

Unter dem Titel "Behindertenpolitik 2017-2022: Forderungen an die Zukünftige Bundesregierung" luden Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer und der Präsident des Österreichischen Behindertenrats Herbert Pichler am 20. September 2017 zum Pressegespräch ein.

von links nach rechts: Herbert Pichler und Dr. Hansjörg Hofer beim Pressegespräch
Bildbeschreibung von links nach rechts: Herbert Pichler und Dr. Hansjörg Hofer beim Pressegespräch

Weitere Informationen dazu können Sie den Presseunterlagen zum Pressegespräch entnehmen:

Presseunterlage der Behindertenanwaltschaft

Presseunterlage des Österreichischen Behindertenrats

 

Presseaussendung zum Pressegespräch

Gemeinsam bringen die Behindertenanwaltschaft und der Österreichische Behindertenrat Dinge voran

Zu sehen sind Dr. Hofer und Herr Pichler
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Zu sehen sind Dr. Hofer und Herr Pichler

Die Behindertenanwaltschaft veranstaltet gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat und den Ländern Oberösterreich, Steiermark und Wien eine Fachtagung zum Thema „Wege zum selbstbestimmten Leben“. Dabei werden Beispiele für gelungene Inklusion im Bereich Wohnen für Menschen mit Behinderung vorgestellt und Schritte zur Umsetzung Inklusiven Wohnens sollen aufgezeigt werden. 

Die Fachtagung findet am 10.11.2017 im ÖGB-Catamaran von 10 bis 15 Uhr in Wien statt.
Das genaue Programm folgt im Herbst.
Anmeldung und nähere Informationen sind unter nachfolgendem Link zu finden.

Anmeldung 

Die Behindertenanwaltschaft würde sich über reges Interesse an der Fachtagung freuen.

                  

 

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger hat den bisherigen Stellvertreter am 5. Mai 2017 zum Nachfolger von Erwin Buchinger ernannt. Hofer setzte sich gegen 23 Mitbewerber durch. Stöger begründete seine Entscheidung mit der „exzellenten Qualifikation“ und der Erfahrung Hofers in diesem Bereich. 

Zu sehen sind Sozialminister Stöger und Behindertenanwalt Dr.  Hofer bei der Ernennung des neuen Behindertenanwaltes
@Sozialministerium
Bildbeschreibung: Zu sehen sind Sozialminister Stöger und Behindertenanwalt Dr.  Hofer bei der Ernennung des neuen Behindertenanwaltes

Der gebürtige Wiener gilt als anerkannter Experte im Bereich der beruflichen und gesellschaftlichen Integration von Menschen mit Behinderung. Als Stellvertreter hat Hofer in den vergangen Jahren insgesamt sieben Monate lang den damaligen Behindertenanwalt Buchinger bereits vertreten, etwa während dessen Vaterkarenz.

Im Sozialministerium hat er bereits als Gruppenleiter, Abteilungsleiter und stellvertretender Sektionsleiter der Fachsektion Pflegevorsorge, Behinderten-, Versorgungs- und Sozialhilfeangelegenheiten gearbeitet.

Hofer will sein Amt durchaus laut anlegen. Er werde bei Missständen nicht schweigen. Wenn es nötig sei, werde er in der Öffentlichkeit wirken und „nicht den Mund halten“, kündigte Hofer, der das Amt als erster Nicht-Politiker nach den beiden Ministern Herbert Haupt (FPÖ) und Erwin Buchinger (SPÖ) antritt, an.

Als Schwerpunkte seiner Arbeit, die er am heutigen europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung antritt, nannte Hofer die Barrierefreiheit, Bildung und Beschäftigung.

Barrierefreiheit versteht er dabei nicht nur im baulichen Sinne, sondern umfassend auch im sozialen oder kommunikativen Bereich. Bildung ist für Hofer eine Voraussetzung, um im Berufsleben erfolgreich sein zu können. Das gelte für Menschen mit Behinderung noch mehr als für andere, weil diese ihre Behinderung kompensieren müssten.

Beim Thema Beschäftigung geht es Hofer vor allem darum, Menschen mit Behinderung möglichst gleiche Teilhabechancen zu geben. Das System der Ausgleichstaxen, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie nicht genug Behinderte einstellen, hat sich für den Behindertenanwalt zwar „einigermaßen bewährt“. Die Taxen hält er aber für zu gering. Er plädiert hier für eine deutliche Erhöhung, ohne aber eine konkrete Zahl zu nennen.

Gleichzeitig tritt Hofer aber auch für ein Anreizsystem ein. Unternehmen, die mehr tun, könnten für eine gewisse Zeit einen finanziellen Bonus bekommen. Um dies zu finanzieren, kann sich Hofer mehr Steuermittel oder eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage vorstellen.

Lebenslauf des Behindertenanwalts

Am 21.4.2017 nahm der stellvertretende Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer an der 1. Tagung des Forums für Usher Syndrom, Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit teil.

Gruppenbild; von links stehend Dominique Sturz, Stefan Wiedlroither, Johannes , Anita Schachinger, Julia Moser, Hansjörg Hofer
© Bernadette Bauer-Kremser
Bildbeschreibung: Gruppenbild; von links stehend Dominique Sturz, Stefan Wiedlroither, Johannes , Anita Schachinger, Julia Moser, Hansjörg Hofer


Aus Anlass der Tagung hat Radio Ö1 in seinem Mittagsjournal am Freitag den 21.4.2017 über das Forum Usher Taubblind berichtet. Zudem findet sich auf science.orf.at ein Online-Artikel zum Thema: ORF-Artikel

Nähere Informationen zum Verein Forum für Usher Syndrom, Hörsehbeeinträchtigung und Taubblindheit finden Sie auf der Homepage.

Dr. Hansjörg Hofer übernahm Anfang April als stellvertretender Behindertenanwalt  vorübergehend die Aufgaben des scheidenden Behindertenanwalts Dr. Erwin Buchinger. Die Stellvertretung wird bis zur Bestellung des neuen Behindertenanwalts durch den Sozialminister aufrecht bleiben.

Der langjährige Beamte des Sozialministeriums im Bereich Behinderten- und Sozialpolitik Dr. Hofer hat bereits zwei Mal die Aufgaben des Behindertenanwalts stellvertretend  wahrgenommen und ist somit mit den Aufgaben bestens vertraut.   
Zu sehen ist Hansjörg Hofer
Bildbeschreibung: Zu sehen ist Hansjörg Hofer

Es wird dargestellt die Information der Behindertenanwaltschaft in Gebärdensprache
Bildbeschreibung: Es wird dargestellt die Information der Behindertenanwaltschaft in Gebärdensprache

Ab sofort sind Informationen über die Behindertenanwaltschaft und zu Schlichtungen in einem Gebärdensprachvideo verfügbar. Desweiteren wurde die Webseite mit dem Menü-Unterpunkt für Schlichtungen von Menschen mit Hörbehinderung ergänzt.

 

GebärdensprachvideoLink zum Gebärdensprachvideo

Am 2. März 2017 nahm Behindertenanwalt Dr. Buchinger bei der Pressekonferenz "Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen" im Zuge der Fachtagung "Inklusion statt Institution" des IVS teil.


© Christian Nowak
Es wird dargestellt die Information der Behindertenanwaltschaft in Gebärdensprache
Bildbeschreibung: Es wird dargestellt die Information der Behindertenanwaltschaft in Gebärdensprache

Dokumente zu Pressekonferenz:
Statement von Dr. Buchinger
Übersicht der ReferentInnen

Die ersten Berichte zur Pressekonferenz finden Sie auf:

http://oe1.orf.at/player/20170302/464099 sowie
https://www.bizeps.or.at/ivs-wien-fordert-radikalen-abbau-von-sonderinstitutionen/?#_=_


Die mediale Resonanz ist sehr erfreulich:

http://www.ivs-wien.at/ivs-presse/ivs-wien-tagung-2017-in-den-medien/ivs-wien-tagung-2017-in-den-medien.html

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.