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Artzbesuch

Person bekommt keinen Termin bei einer Ärztin, weil sie eine Sachwalterin hat

Eine Person wollte einen Termin bei einer Ärztin.
Bei solchen Terminen und auch bei anderen Dingen
bekommt die Person Unterstützung von einer Sachwalterin.

Die Sachwalterin hat die Assistentin einer Ärztin
um einen Termin für die Person gebeten.
Aber sie hat keinen Termin bekommen.
Mit der Begründung,
dass Personen mit Sachwalterin oder Sachwalter
nicht als Patientinnen oder Patienten angenommen werden.

Die Sachwalterin hat die Behinderten-Anwaltschaft kontaktiert.
Die Behinderten-Anwaltschaft hat den Fall so eingeschätzt:
Es kann eine Diskriminierung sein,
das ist gegen das Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Es gab ein Schlichtungs-Verfahren.
Die Ärztin hat gesagt:
Ich gehe bald in Pension
und werde wahrscheinlich die Ordination schließen.
Deshalb nehme ich grundsätzlich
keine neuen Patientinnen und Patienten mehr an.
Auch meinen eigenen Patientinnen und Patienten empfehle ich,
dass sie sich eine neue Ärztin oder einen neuen Arzt suchen.

Die Ärztin hat sich auch entschuldigt
für die unpassende Auskunft der Assistentin.