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Wohnen

Person mit psychischer Beeinträchtigung bekommt die Wohnung nicht

Bei einer psychischen Beeinträchtigung
haben Personen Probleme mit ihren Gefühlen.
Sie fühlen sich oft anders und denken auch anders
als Menschen ohne psychische Beeinträchtigung
Oft verhalten sie sich auch anders.

Eine Person mit psychischer Beeinträchtigung wollte eine Wohnung
in einer neuen Wohnhaus-Anlage.
Die Wohnhaus-Anlage war noch nicht fertig gebaut.
Zuerst hat es gut für die Person ausgesehen.
Sie sollte die Wohnung bekommen.
Aber dann hat die Person eine andere Nachricht bekommen:
Sie darf doch nicht in die Wohnung einziehen,
weil Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
dort nicht wohnen dürfen.

Die Behinderten-Anwaltschaft hat festgestellt:
Das ist eine Diskriminierung,
das darf nicht sein.

Noch dazu hat ein Bundesland von Österreich
den Bau der Wohnhaus-Anlage mit Geld unterstützt.
Diese Geld-Unterstützung hat das Bundesland gleich gestoppt.
Deshalb war nicht sicher,
ob die Wohnhaus-Anlage überhaupt fertig gebaut werden kann.

Die Firma, die die Person diskriminiert hat,
hat schnell damit aufgehört.
Sie hat sich bemüht
und der Person eine andere Wohnung angeboten.

Aber die Person hat das Angebot nicht angenommen.
Sie hat in der Zwischenzeit eine bessere Wohnung gefunden.