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Das ORF-Angebot muss für alle Menschen zugänglich sein

Das nun in Begutachtung befindliche ORF-Gesetz adressiert auch den wichtigen Bereich des Informationszugangs für Menschen mit Behinderungen. Leider weist der Entwurf einige Lücken im Bereich der Barrierefreiheit auf, daher ist eine Nachschärfung dringend nötig. „Der ORF muss seinen Informations- und Bildungsauftrag ernst nehmen und seine Angebote allen Menschen zur Verfügung stellen“, fordert Behindertenanwältin Christine Steger.

Artikel in Leichter Sprache sind besonders für Menschen mit Lernschwierigkeiten ungemein wichtig. Die geplante zeitliche und mengenmäßige Beschränkung des Online-Angebots des ORF sieht keine Ausnahme für Inhalte vor, die allein der barrierefreien Bereitstellung der angebotenen Information, wie beispielsweise deren Zurverfügungstellung in leichter Sprache, dienen. „Die UN-Konvention hält in Artikel 21 unmissverständlich fest, dass die unterzeichnende Nation sich dazu verpflichtet, Medieninhalte umfassend barrierefrei anzubieten. Dieser Verpflichtung kommt Österreich mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht nach“, führt Steger aus.

Steger sieht außerdem eine verpasste Chance, im Zuge der Gesetzesnovelle die finanzielle Absicherung des Ausbaus barrierefreier Formate zu verankern: „Eine Weiterentwicklung und Ausbau ist nötig, um dem Anspruch umfassender Barrierefreiheit gerecht werden zu können. Aus Erfahrung wissen wir: Ohne budgetäre Vorkehrungen wird es zu keiner Erweiterung des Angebots kommen“, so Steger.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung