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Frauen und Mädchen mit Behinderungen: weiblich, diskriminiert, unbeachtet

Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ist nach wie vor an der Tagesordnung

Frauen in Österreich erfahren auch im Jahr 2023 und darüber hinaus Nachteile aufgrund ihres Geschlechts. Sie werden für die von ihnen verrichtete Arbeit schlechter entlohnt als der männliche Teil der Bevölkerung, erhalten in Gesundheitseinrichtungen oft keine optimale Behandlung, haben ein weitaus höheres Risiko aufgrund ihres Geschlechts Opfer von Gewalt zu werden und verfügen über weniger politische Teilhabe, obwohl sie, laut aktuellen Zahlen, etwas mehr als die Hälfte der österreichischen Gesamtbevölkerung repräsentieren. Die Liste der Benachteiligungen, denen Frauen und Mädchen ausgesetzt sind, ließe sich noch weiter fortführen.

Diskriminierung ist mehr als nur die Summe ihrer Teile

Bislang übersehen wird die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Diese verfügen über mehrere Merkmale, die sie zu Betroffenen von Diskriminierung machen können. Entsprechend sind sie auch vielen verschiedenen Formen der Diskriminierung ausgesetzt, die sich überschneiden und miteinander in Wechselwirkung treten können. Dieses Zusammenwirken wird unter dem Begriff der Intersektionalität beschrieben.

„Frauen mit Behinderungen sind deutlich häufiger als Frauen in der Gesamtbevölkerung von sexualisierter Gewalt betroffen. Häufig ist die Beziehung, in denen diese auftritt, von großen Machtgefällen und Abhängigkeitsverhältnissen geprägt. Entschließen sich Frauen und Mädchen mit Behinderungen, für sich selbst einzutreten, stoßen sie häufig auf beträchtliche Widerstände und Hindernisse. So fehlt es sowohl den zuständigen Behörden und Gerichten als auch einschlägigen Hilfseinrichtungen oft an umfassend barrierefreien und niederschwelligen Zugängen sowie geeigneter Information für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Gewaltschutz wird dadurch zusätzlich erschwert, wenn nicht gar verunmöglicht“, erläutert Behindertenanwältin Christine Steger.

"Um die Situation von Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen in Österreich zu verbessern, braucht es eine unabhängige Interessensvertretung. Frauen* und Mädchen* mit Behinderungen müssen in Österreich ein sicheres, sichtbares und selbstbestimmtes Leben führen können. Unser Verein FmB - Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen, gegründet im Frühjahr 2023, setzt sich dafür ein", erklärt Heidemarie Egger, Gründungsmitglied und Vorsitzende von FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen.

Mangelndes Wissen und großer Nachholbedarf

In Artikel sechs der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, verpflichten sich die Vertragsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zur Förderung, Entfaltung und Stärkung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu ergreifen.

Der UN-Fachausschuss kritisierte in seinen abschließenden Bemerkungen anlässlich der letzten Staatenprüfung im August dieses Jahres, dass es in Österreich keine Mechanismen und Verfahren zur Bekämpfung von Mehrfach- und intersektionaler Diskriminierung von Frauen mit Behinderungen gibt. Daneben hebt er hervor, dass es an Daten zur Situation dieser Bevölkerungsgruppe auf Bundes- und Landesebene mangelt. Er betont außerdem, dass Gesetze, die zur Gleichstellung der Geschlechter erlassen werden, die Behinderungsperspektive nicht berücksichtigen und vorhandene Maßnahmen zur Schaffung von Gewaltpräventions- und Schutzmechanismen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen unzureichend sind. Dazu kommt, dass diese kaum in die Ausarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention einbezogen werden.

Stärkung und Unterstützung sind gefordert

„Der Fachausschuss hat bei der Staatenprüfung klar angemerkt, dass spezifische Maßnahmen zur Förderung und zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen unabdingbar sind, zur Umsetzung der UN-BRK. Aufgrund der Mehrfach- und intersektionalen Diskriminierung sind spezifische und wirksame Maßnahmen für diese Zielgruppe unerlässlich. Diese müssen bedarfsgerecht, öffentlich finanziert und partizipativ sein. Engagierte Initiativen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, wie FmB – Interessensvertretung Frauen* mit Behinderungen, sind in Österreich vorhanden. Sie bedürfen allerdings ausreichender Unterstützung und dürfen keineswegs ein Ersatz für fehlende Maßnahmen von öffentlicher Seite sein. Wer die Menschen mit Behinderungen zustehenden Rechte ernst nimmt, muss auch Frauen mit Behinderungen stärken“, appelliert die Behindertenanwältin an politische Entscheidungsträger*innen.