A- A A+

Menschen mit Behinderung erleben oft einen Urlaub mit Hindernissen

„Wenn jemand eine Reise tut, so kann er was erzählen“, schrieb einst der Dichter Matthias Claudius. Dies trifft auf Menschen mit Behinderungen oft nicht nur im positiven Sinne zu. Mangelnde Barrierefreiheit kann den Urlaubsfreuden von Menschen mit Behinderungen mitunter ein jähes Ende bereiten.

Wollen sie nicht auf zielgruppenspezifische Angebote zurückgreifen, sind diese meist auf eine besonders sorgfältige Reiseplanung angewiesen. Dabei ist oft nicht klar ersichtlich, ob Angebote barrierefrei sind oder nicht. So werden beispielsweise Bezeichnungen wie „rollstuhlfreundlich“ benutzt, die aber keinen klaren Aufschluss darüber geben, ob das so bezeichnete Angebot tatsächlich für Menschen mit Rollstühlen nutzbar ist.

https://www.zonzini.de/blog/den-richtigen-treppensteiger-fuer-behinderte-menschen-im-rollstuhl-auswaehlen
Bildbeschreibung: Rollstuhlfahrer vor Treppe

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, dass den Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen auf Bundesebene regelt, ist nunmehr seit dem Jahr 2006 in Kraft. Es kommt unter anderem bei der Versorgung mit öffentlich angebotenen Gütern und Dienstleistungen zur Anwendung. Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes kann die mangelnde Barrierefreiheit baulicher und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie anderer gestalteter Lebensbereiche grundsätzlich eine verbotene Diskriminierung darstellen.

„Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und darf keinesfalls eine aufpreispflichtige Sonderleistung sein. Trotz einiger positiver Entwicklungen gibt es diesbezüglich in Österreich noch viel Luft nach oben. Insbesondere relevante Akteurinnen in Politik und Wirtschaft sind zum Handeln aufgerufen. Es bedarf erhöhter Sensibilisierung. Abseits der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist es, angesichts der demographischen Entwicklung der Bevölkerung, auch wirtschaftlich sinnvoll auf Barrierefreiheit zu achten, nicht nur im Tourismus“, so Behindertenanwältin Christine Steger.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie aus unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung