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Vereinbarung zwischen Behindertenanwalt und Wiener Linien zu U4-Station Pilgramgasse erzielt

 
Bildbeschreibung: U4 Icon und Schild Pilgramgasse © Wiener Linien

Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG konnten in einer Verbandsschlichtung betreffend die Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse während der momentanen Umbauphase eine vorläufige Einigung erzielen.

 
Bildbeschreibung: Rampe zum Bahnsteig Richtung Hütteldorf und Stiegen Richtung Heiligenstadt  

Die Wiener Linien werden ab dem 15.04.2021 innerhalb der Wiener Kernzone 100 einen kostenlosen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung stellen. Die Behinderung ist dabei nicht gesondert nachzuweisen, muss aber gegebenenfalls gegenüber dem Fahrtendienst glaubhaft gemacht werden.

Die Anmeldung der Fahrt per E-Mail unter wlv.dispo@wlb.at oder telefonisch unter 01/815 60 70 sollte am Vortag erfolgen. Bei Bestellung am selben Tag muss mit einer Wartezeit von mehr als 30 Minuten gerechnet werden. Die aktuell herrschende FFP2-Maskenpflicht mitsamt ihren Ausnahmen gilt auch in diesem Fahrzeug.

Voraussetzung ist, dass für die zu verrichtende Besorgung die Benützung der U4-Station Pilgramgasse in Fahrtrichtung Heiligenstadt erforderlich ist (Bereich Brückengasse/Hundsturm – Rüdigergase/Eggerthgasse – Gumpendorfer Straße – Wiedner Hauptstraße).

Weitere Informationen finden Sie in der Presseaussendung
und auf APA: www.ots.at