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Aktuelles - Seite 11 von 11

In Anwesenheit von Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger wurde das Aufzugs-Sicherheitssystem VIEW am 9. Mai 2016 offiziell an das Wohnhaus in der Herzmanskystraße übergeben.

Offizielle Übergabe des View-Notrufsystems (von links nach rechts)                    Dr. Erwin Buchinger - Behindertenanwalt, Mag.a Brigitte Gottschall-Müller, Stv. Geschäftsführerin Jugend am Werk, Helga Auböck - Leiterin Wohnhaus Herzmanskystraße, Johannes Schober - Geschäftsführer VIEW und Armin Braunsberger - Marketingleiter VIEW 
© View Promotion GmbH
Bildbeschreibung: Offizielle Übergabe des View-Notrufsystems (von links nach rechts)                    Dr. Erwin Buchinger - Behindertenanwalt, Mag.a Brigitte Gottschall-Müller, Stv. Geschäftsführerin Jugend am Werk, Helga Auböck - Leiterin Wohnhaus Herzmanskystraße, Johannes Schober - Geschäftsführer VIEW und Armin Braunsberger - Marketingleiter VIEW

Das neuartige Notrufsystem ist vor allem für stark sehbeeinträchtigte, stark hörbeeinträchtigte und gehörlose Personen, insgesamt somit etwa 500.000 Menschen in Österreich von Bedeutung.
Nach dem Ende der Übergangsfrist im BGStG mit 1.1.2016 sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass in Aufzugssystemen das 2-Sinne-Prinzip im Falle eines Notfalles zur Anwendung gelangt.
Der Behindertenanwalt spricht sich daher dafür aus, dass sich die Aufzugshersteller und -betreiber intensiver mit barrierefreien Aufzugslösungen auseinandersetzen
„Das System von VIEW ist überzeugend. Daher spreche ich mich sehr dafür aus, dass sich die Aufzugshersteller und -betreiber intensiver damit auseinandersetzen.“

Link Videobericht:
http://www.view-elevator.at/aktuelles/2016/5/19/bergabe-jugend-am-werk-video

Anlässlich des Tags der Inklusion nahm  Dr. Buchinger an der Veranstaltung „Wohnen wie du und ich - Raus in die Nachbarschaft“ am 4.5.2016 zum Thema Selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung im Studio 44 der Österreichischen Lotterien teil.


Podiumsdiskussion mit Herrn Dr. Buchinger (mitte) und weiteren TeilnehmerInnen
Bildbeschreibung: Podiumsdiskussion mit Herrn Dr. Buchinger (mitte) und weiteren TeilnehmerInnen

In anschließenden Tischkreisen wurden mit den anwesenden Stakeholdern zum Thema selbstbestimmtes Wohnen diskutiert und diverse Fragen beantwortet.

Dr. Buchinger (links) im Gespräch mit anwesenden Stakeholdern
Bildbeschreibung: Dr. Buchinger (links) im Gespräch mit anwesenden Stakeholdern

Weitere Infos und Bilder zu der Veranstaltung finden Sie hier:

Behindertenanwalt Dr. Erwin Buchinger besuchte am 30. April den 9. Diversity Ball im Kursalon Wien.


Dr. Buchinger (links) mit Frau Dr.in Schmon (rechts) am Diversity Ball
Bildbeschreibung: Dr. Buchinger (links) mit Frau Dr.in Schmon (rechts) am Diversity Ball

Der Ball stand unter dem Motto "Magie der Sinne" und hinterließ bei den Ballgästen viele einmalige und zauberhafte Eindrücke.

Kleiner Auszug aus dem Ballprogramm
Bildbeschreibung: Kleiner Auszug aus dem Ballprogramm

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.