A- A A+

Aktuelles - Seite 2 von 11

Das nun in Begutachtung befindliche ORF-Gesetz adressiert auch den wichtigen Bereich des Informationszugangs für Menschen mit Behinderungen. Leider weist der Entwurf einige Lücken im Bereich der Barrierefreiheit auf, daher ist eine Nachschärfung dringend nötig. „Der ORF muss seinen Informations- und Bildungsauftrag ernst nehmen und seine Angebote allen Menschen zur Verfügung stellen“, fordert Behindertenanwältin Christine Steger.

Artikel in Leichter Sprache sind besonders für Menschen mit Lernschwierigkeiten ungemein wichtig. Die geplante zeitliche und mengenmäßige Beschränkung des Online-Angebots des ORF sieht keine Ausnahme für Inhalte vor, die allein der barrierefreien Bereitstellung der angebotenen Information, wie beispielsweise deren Zurverfügungstellung in leichter Sprache, dienen. „Die UN-Konvention hält in Artikel 21 unmissverständlich fest, dass die unterzeichnende Nation sich dazu verpflichtet, Medieninhalte umfassend barrierefrei anzubieten. Dieser Verpflichtung kommt Österreich mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht nach“, führt Steger aus.

Steger sieht außerdem eine verpasste Chance, im Zuge der Gesetzesnovelle die finanzielle Absicherung des Ausbaus barrierefreier Formate zu verankern: „Eine Weiterentwicklung und Ausbau ist nötig, um dem Anspruch umfassender Barrierefreiheit gerecht werden zu können. Aus Erfahrung wissen wir: Ohne budgetäre Vorkehrungen wird es zu keiner Erweiterung des Angebots kommen“, so Steger.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

5. Mai 2023 - Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Um Inklusion zu ermöglichen, muss die Politik Voraussetzungen für entsprechende gesellschaftliche Strukturen schaffen. Anlässlich der Europäischen Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen liegt die Frage nahe, welche Bedingungen für die umfassende Inklusion aus Sicht der Menschen mit Behinderungen in Österreich erforderlich sind.

Grundlegend wichtig ist dafür ein gleichberechtigter Zugang zu Bildung. Neben dem Erwerb und der Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, verbessert ein selbstbestimmter Bildungszugang auch die Möglichkeiten, sich selbst zu verwirklichen und am sozialen Leben teilzuhaben. Ein höherer Bildungsabschluss eröffnet nicht nur erheblich bessere Erfolgsaussichten im Berufsleben, er kann auch der Sackgasse „Arbeitsunfähigkeit“ entgegenwirken. Viele Personen mit Behinderungen werden aufgrund fehlender Abschlüsse sehr rasch und in jungem Alter einer Begutachtung ausgesetzt, bei der ihre Arbeitsfähigkeit geprüft wird. Sollte bei dieser Begutachtung vermeintliche „Arbeitsunfähigkeit“ festgestellt werden, ist die Folge meist eine Beschäftigung in einer tagesstrukturierenden Maßnahme.

Eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen setzt Chancengleichheit beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie einem Beruf, der ein existenzsicherndes Einkommen und eine entsprechende sozialere Absicherung gewährleistet, voraus. Neben der sachlichen Notwendigkeit eines inklusiven Arbeitsmarktes, die angesichts des in Österreich herrschenden Arbeitskräftemangels besteht, sind auch aus menschenrechtlichen Gründen Maßnahmen für einen gleichberechtigen Arbeitsmarktzugang von Menschen mit Behinderungen überfällig und dringend angezeigt.

Derzeit erhalten in Österreich mehr als 25.000 Menschen mit Behinderungen, die nach sozialversicherungsrechtliche Vorschriften als „arbeitsunfähig“ gelten, und in tagesstrukturierenden Maßnahmen beschäftigt sind, für Ihre Arbeit lediglich ein geringes Taschengeld und verfügen über keine eigenständige Kranken- und Pensionsversicherung.

„Dieser Zustand ist aus menschrechtlicher Sicht unhaltbar. Bereits im Rahmen der Staatenprüfung im Jahr 2013 hat der UN-Fachausschuss in Genf seine Besorgnis über die Segregation und Benachteiligung von in Tagesstrukturen beschäftigten Menschen geäußert. Seitdem hat sich daran nichts Wesentliches geändert“, so Behindertenanwältin Christine Steger.

Eine Maßnahme, die sowohl eine selbstbestimmte Lebensführung in Privatbereich als auch eine Teilhabe am Berufsleben ermöglicht, ist die Bereitstellung persönlicher Assistenz.

„Grundlage einer gelingenden Inklusion ist die bedarfsgerechte und niederschwellige Verfügbarkeit von Assistenz und Unterstützungsleistungen. Es darf dabei keinen Unterschied machen, ob diese im beruflichen oder privaten Bereich benötigt werden. Ebenso unerheblich muss es sein, wo die Person mit Assistenzbedarf lebt, welche Art der Einschränkung und welchen Pflegebedarf diese hat“, führt Christine Steger aus. „Das soziale Modell von Behinderungen betrachtet eben den Menschen in seiner Ganzheit und fokussiert nicht nur auf vermeintliche Defizite oder einen medizinischen Pflegebedarf.“

Eine weitere Grundvoraussetzung für Inklusion ist umfassende Barrierefreiheit. Dabei ist bauliche Barrierefreiheit nur ein Baustein im Gesamtgefüge. So können etwa Internetseiten durch entsprechende Gestaltung für blinde Menschen nutzbar gemacht oder das zur Verfügung stellen von Informationen, Inhalten sowie Bildungsangeboten in leichter Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten Barrieren abbauen und so Teilhabe erhöhen.

Für eine nachhaltige Inklusion ist, neben den bereits ausgeführten Bedingungen, auch die Stärkung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Menschen mit Behinderungen müssen selbstverständlich in alle politischen Entscheidung, die sie betreffen, maßgeblich eingebunden sein. Es bedarf daneben einer Stärkung der entsprechenden Interessenvertretungen und dem Ausbau von trägerunabhängiger Peer-Beratung.

„Ich fordere alle politischen Entscheidungsträger: innen dazu auf, mutige Schritte in Richtung einer Inklusiven Gesellschaft für die etwa 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich zu setzen. Es ist längst an der Zeit“, so Steger.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Ein gleichberechtigter Bildungszugang ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Dafür sind bedarfsgerechte Unterstützungsangebote erforderlich. Eines dieser Unterstützungsangebote für Schüler:innen an Bundesschulen ist die persönliche Assistenz im Bildungsbereich. Diese stand und steht aktuell jedoch nur bei Vorliegen einer Köperbehinderung sowie bei Bezug einer hohen Pflegegeldstufe zur Verfügung. So haben beispielsweise Schüler: innen mit Lernschwierigkeiten, psychischen Behinderungen oder geringerem Pflegebedarf keinen Zugang zu persönlicher Assistenz im Bildungsbereich. Grundlage dafür ist ein Rundschreiben des Bildungsministeriums.

Behindertenanwältin Christine Steger begrüßt dieses Urteil, bedauert aber, dass es in dieser Angelegenheit überhaupt zu einer Klage kommen musste. Aus Sicht der Behindertenanwaltschaft sind Verbandsklagen, die von dazu berechtigten Einrichtungen und Verbänden, wie dem Klagsverband, bei Gericht eingebracht werden können, ein probates Mittel, um die konkreten Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen zu verbessen.

„Der gleichberechtige Zugang zum Bildungssystem ist ein Schlüssel für ein gemeinsames Leben und Aufwachsen von Kindern mit und ohne Behinderungen. Bildung ist ein Grundpfeiler für ein Leben in der Gesellschaft. Jede strukturelle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beim Zugang zu Bildung ist strikt abzulehnen“, führt Steger aus.

Wie aus jüngsten Medienberichten hervorgeht, wurde vom Büro des Bildungsministers Martin Polaschek eine rasche Umsetzung des Urteils zugesagt. Neben dieser erfreulichen Zusage, merkt der Klagsverband hingegen in seiner Presseaussendung an, dass vom Bildungsminister erneut die Ansicht vertreten worden sei, dass es genügend andere Unterstützungen gäbe und eine „Gleichschaltung“ nicht zu befürworten sei.

„Diese Aussage bedient sich einer sehr fragwürdigen Terminologie und ist vor dem Hintergrund der Ankündigung einer längst fälligen Korrektur einer nunmehr auch gerichtlich festgestellten Diskriminierung äußerst kritikwürdig“, so Behindertenanwältin Christine Steger.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Trotz des derzeitigen Mangels an Arbeitskräften in Österreich finden viele Menschen mit Behinderungen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt. Für Menschen mit Behinderungen mit höherem Unterstützungsbedarf, die als arbeitsunfähig gelten, hat das besonders schwerwiegende Konsequenzen. Ein existenzsicherndes Einkommen und wesentliche Errungenschaften, die arbeitenden Menschen in Österreich zustehen, werden ihnen vorenthalten. Statt auf ihren jeweiligen Bedarf abgestimmte Unterstützungen zu erhalten, um eine Arbeit am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen und zu behalten, wird ihnen die Unterstützung durch die Arbeitsvermittlung und viele vorhandene Fördermaßnahmen verweigert. Die vermeintliche Arbeitsunfähigkeit kann so zu einer Einbahnstraße werden. Die Möglichkeit, ein wirtschaftlich selbstbestimmtes Leben zu führen, ist für diese Personengruppe oft erheblich eingeschränkt.


Die meisten Menschen mit Behinderung wollen arbeiten – Foto: ©Firma V - stock.adobe.com

„Es ist höchst an der Zeit, diese Baustelle endlich anzugehen. 23.000 Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten tätig sind, haben keinerlei Möglichkeit, sich ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen oder Pensionszeiten zu erwerben, um später in den Ruhestand zu gehen. Dieser Zustand ist absolut inakzeptabel und stellt eine strukturelle Benachteiligung für Menschen mit Behinderungen dar“, betont Steger.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Der 1957 in Wien geborene Erwin Riess studierte Politik- und Theaterwissenschaften. Neben seinem literarischen Schaffen als freischaffender Autor, war er bekannt für seinen unermüdlichen und jahrzehntelangen Einsatz für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.


Erwin Riess © Alexander Golser

„Mit dem Tod von Erwin Riess verliert Österreich eine starke und unbeirrbare Stimme für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er war immer ein Nordstern und wichtiger Vertrauter für mich. Ich bin sehr erschüttert und betroffen“, so Steger. „Seine Stimme und seine Entschlossenheit werden uns sehr fehlen.“

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Derzeit stehen noch keine Sprechtags-Termine fest. Die Sprechtage in den Bundesländern sind für Herbst 2023 geplant. Sobald es genaue Termine gibt, werden diese hier veröffentlicht.

Am 11. März 2023 ernannte Sozialminister Johannes Rauch, Mag.a Christine Steger für eine Amtszeit von vier Jahren zur neuen Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen in Österreich. Die erfahrene Expertin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde aus 19 Bewerber*innen für die Position der Bundesbehindertenanwältin ausgewählt.

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

 

Beim Österreich-Tag des Zero Projects wurde am 21.02.2023 eine Studie zu „Menschen mit Behinderung & Inklusion in österreichischen Massenmedien“ präsentiert. Die Medienanalyse-Agentur MediaAffairs verfasste die Studie in Zusammenarbeit mit der Energie Steiermark AG, der Sodexo Service Solutions Austria GmbH, der Wiener Stadtwerke GmbH und der Behindertenanwaltschaft als Studienpartnerinnen. Ziel der Studie war es, zu beleuchten, wie häufig und in welcher Weise über Menschen mit Behinderungen in österreichischen Massenmedien 2020/21 berichtet wurde und wie sich dies im Vergleich zur letzten Studie, die die Zeit 2015/16 betraf, veränderte.

Die Studie können Sie hier downloaden

Hier ist die Studie in Leichter Lesen



Bildbeschreibung: von links nach rechts: Elke Niederl (stv. Behindertenanwältin), Petra Pieber (Energie Steiermark AG), Michael Freitag (Sodexo Service Solution Austria GmbH), Maria Pernegger (MediaAffairs), vorne: Hans-Jürgen Groß (Wiener Stadtwerke GmbH) 

© Günther Peroutka

Die stellvertretende Behindertenanwältin Elke Niederl nahm an der feierlichen Wiedereröffnung des Parlaments am 12.1.23 teil.


Bildbeschreibung: historischer Sitzungssaal, Quelle: orf.at

Bei den gesamten Umbauarbeiten wurden laufend diverse Expert:innen aus Interessensvertretungen für Menschen mit Behinderungen beigezogen, um die Einhaltung und Umsetzung der Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Inklusion ist eine Voraussetzung für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft. Die Behindertenanwaltschaft plant über das Jahr 2023 hinweg jeden Monat, ein für betroffene Menschen relevantes Thema zu beleuchten. Mit allgemeinen Fakten, Problemstellungen aus der Praxis und Empfehlungen möchte die Behindertenanwaltschaft das Bewusstsein stärken und zum Dialog einladen.

Etwa 1,4 Millionen Menschen in Österreich leben mit Behinderungen – mehr als jede sechste Person ist betroffen. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen unterstützen demnach eine große gesellschaftliche Gruppe. Die Aufmerksamkeit für die Anliegen ist jährlich besonders am 3. Dezember – dem internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen – groß. Die Behindertenanwaltschaft hat sich 2023 zum Ziel gesetzt, den 3. eines jeden Monats im Jahr zum Thementag zu erklären.

Ziel ist es, mit Medienarbeit die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen.

Weitere Informationen dazu können Sie unserer Presseaussendung entnehmen:
Presseausendung auf APA

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.