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Aktuelles - Seite 4 von 11

 
Bildbeschreibung: U4 Icon und Schild Pilgramgasse © Wiener Linien

Die Behindertenanwaltschaft und die Wiener Linien GmbH & Co KG konnten in einer Verbandsschlichtung betreffend die Barrierefreiheit der U4-Station Pilgramgasse während der momentanen Umbauphase eine vorläufige Einigung erzielen.

 
Bildbeschreibung: Rampe zum Bahnsteig Richtung Hütteldorf und Stiegen Richtung Heiligenstadt  

Die Wiener Linien werden ab dem 15.04.2021 innerhalb der Wiener Kernzone 100 einen kostenlosen Fahrtendienst für mobilitätseingeschränkte Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 3 Bundesbehindertengleichstellungsgesetz zur Verfügung stellen. Die Behinderung ist dabei nicht gesondert nachzuweisen, muss aber gegebenenfalls gegenüber dem Fahrtendienst glaubhaft gemacht werden.

Die Anmeldung der Fahrt per E-Mail unter wlv.dispo@wlb.at oder telefonisch unter 01/815 60 70 sollte am Vortag erfolgen. Bei Bestellung am selben Tag muss mit einer Wartezeit von mehr als 30 Minuten gerechnet werden. Die aktuell herrschende FFP2-Maskenpflicht mitsamt ihren Ausnahmen gilt auch in diesem Fahrzeug.

Voraussetzung ist, dass für die zu verrichtende Besorgung die Benützung der U4-Station Pilgramgasse in Fahrtrichtung Heiligenstadt erforderlich ist (Bereich Brückengasse/Hundsturm – Rüdigergase/Eggerthgasse – Gumpendorfer Straße – Wiedner Hauptstraße).

Weitere Informationen finden Sie in der Presseaussendung
und auf APA: www.ots.at

Die Behindertenanwaltschaft übt Kritik am drohenden Ende der Ausnahmeregelung zum Schutz von Hochrisiko-PatientInnen mit Jänner 2021 und hofft auf eine umgehende Behebung dieses Problems. Angesichts der nach wie vor dramatisch hohen Zahlen täglicher Neuinfektionen mit Covid-19, sollte der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Probleme oder Behinderungen zur Hochrisiko-Gruppe zählen oberste Priorität besitzen. In diesem Sinne sollte dieses zentrale Anliegen der Pandemie-Bekämpfung unter keinen Umständen zum Spielball parteipolitischer Interessen werden.

„Die entsprechende Regelung zum Schutz von Hochrisiko-PatientInnen ist unerlässlich für deren Schutz vor einer potenziell lebensgefährlichen Ansteckung. Die aktuellen Diskussionen um den dritten Lockdown zeigen, wie brisant und drängend diese Thematik ist. Daher ist es umso wichtiger jetzt über Parteigrenzen hinweg entschlossen alle notwendigen Schritte zum Schutz jener zu ergreifen, die am stärksten von den Gefahren der Pandemie betroffen sind.“, so stellvertretende Behindertenanwältin Elke Niederl.

Zum Nachlesen die vollständige Presseaussendung

Der Behindertenanwalt hat am 31.7.2020 die großen Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen zu einer Koordinierungssitzung eingeladen, um die Neugestaltung der Pflege zu diskutieren.

Ziel von Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer ist, dieses wichtige Thema für und mit Menschen mit Behinderungen politisch mitzugestalten.

Behindertenanwalt Hansjörg Hofer nutzte einen persönlichen Gesprächstermin mit Herrn Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober, um aktuelle Fragestellungen von Menschen mit Behinderungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Krise zu besprechen. Unter anderem wurde die derzeitige Situation von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht, die aktuelle Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen und die Vertretung von Menschen mit Behinderungen im Corona-Krisenstab besprochen. Besonders Augenmerk wurde auch auf den Umgang von Pflegeeinrichtungen mit der Covid-19-Krise gelegt. Die angesprochenen Thematiken stießen bei Herrn Bundesminister Anschober auf reges Interesse.   

Am 15.06.2020 übernahm Frau Mag.a Elke Niederl als stellvertretende Behindertenanwältin die Amtsgeschäfte von Dr. Hansjörg Hofer, da dieser in der Zeit vom 15.06.2020 bis 13.07.2020 verhindert ist. Dr. Hofer wünscht Mag.a Niederl alles Gute bei der vorübergehenden Amtsführung und ist überzeugt, dass sie diese Aufgabe hervorragend erfüllen wird.

von links: Herr Hofer und Frau Niederl
Bildbeschreibung: zu sehen sind von links nach rechts Hansjörg Hofer und Elke Niederl

Auch während der Covid-19-Krise war Behindertenanwalt Hansjörg Hofer nicht untätig und setzte sich bestmöglich für die Interessen und auch für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen ein.

So hatte er in der letzten Woche einen persönlichen Gesprächstermin bei Frau Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, Christine Aschbacher.

Die dabei besprochenen Themen waren etwa Arbeit und Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen, die Feststellung der Arbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit und damit verbundene Probleme, die erhöhte Familienbeihilfe und andere für Menschen mit Behinderungen relevante Problemstellungen.

Frau Bundesministerin Aschbacher bekundete im Gespräch gegenüber den von Herrn Behindertenanwalt Hansjörg Hofer angesprochenen Themen ihr Interesse und sagte zu, diese in geeigneter Form aufzugreifen.

Behindertenanwaltschaft, Lebenshilfe und Österreichischer Behindertenrat fordern Partizipation, Beteiligung und Absicherung von Menschen mit Behinderungen.

Der 5. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Lebenshilfe, Österreichischer Behindertenrat und Behindertenanwaltschaft nahmen diesen Tag zum Anlass, um in der Pressekonferenz auf die aktuelle Situation von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen. Die Corona-Zeit zeigt, dass Krisen oft Ungleichheiten und Ausgrenzungsmechanismen verstärken. Die Podiumsdiskutant*innen gaben Einblicke aus Sicht der Selbstvertretung, Angehörigen und Behindertenorganisationen und forderten die Regierung zu konkreten Schritten auf. Denn besonders jetzt ist Inklusion wichtig. Partizipation, Beteiligung und Absicherung sind dabei drei Schlüsselbegriffe. Nur wenn diese gegeben sind, kann ein menschenwürdiges und chancengleiches Leben von Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden.

Teilnehmer der Pressekonferenz
Bildbeschreibung: Podiumsteilnehmer auf Zoom von links oben nach rechts unten Daniela Kraus, Hanna Kamrat, Friederike Pospischil, Germain Weber, Hansjörg Hofer, Georg Willeit und Herbert Pichler

Ein aufbereitetes Video von der Pressekonferenz befindet sich auf der Facebook-Seite der Lebenshilfe: Video zum Nachsehen

Weitere Informationen zur Pressekonferenz im Nachbericht der Lebenshilfe:

Nachbericht der Lebenshilfe
Kontaktdaten der PodiumsdiskutantInnen
Zitate von SelbstvertreterInnen zur Coronazeit

Heuer findet im Rahmen der Salzburger Berufsinformationsmesse (BIM) der

9. Berufswettbewerb für Menschen mit Behinderung– Professional Skills of Austria

vom 19. bis 22. November 2020 im Messezentrum Salzburg statt.

Der 9. Berufswettbewerb für Menschen mit Behinderung– Professional Skills of Austria wird von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) in Kooperation mit Dr. Hansjörg Hofer, Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung, organisiert.

Die Teilnahme ist kostenlos und der Eintritt ist frei.

Die Teilnehmenden können sich in 24 verschiedenen Wettbewerben, wie etwa Studiofotografie, CAD Maschinenbau, Patisserie oder Tischlerei, messen.

Ziel dieses Events ist es, die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen zu fördern und ihre Leistungsbereitschaft und Fachkenntnis einer möglichst breiten Öffentlichkeit vor Augen zu führen.

Zu gewinnen gibt es eine kostenlose Teilnahme an den Abilympics, die von 26. bis 30. November 2021 in Moskau, Russland stattfinden werden.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://professionalskills.auva.at und in der beigefügten Beilage.

Ankündigung zur Veranstaltung

Behindertenanwalt und Monitoringausschuss erörtern in einem Fachgespräch mit Stakeholdern die Gegenwart und Zukunft Persönlicher Assistenz in Österreich.

Persönliche Assistenz ermöglicht vielen Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben. Sie ist ein unverzichtbares Mittel, um deren umfassende gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Konvention über die Rechten von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten.

Es sind sitzend zu sehen von links nach rechts Hansjörg Hofer, Susanne Auer-Mayer und Martin Ladstätter
Bildbeschreibung: zu sehen sind von links nach rechts Hansjörg Hofer, Susanne Auer-Mayer und Martin Ladstätter beim Fachgespräch Persönliche Assistenz

Weitere Informationen dazu können Sie unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.