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Aktuelles - Seite 5 von 11

Bei der von der Universität Innsbruck in Kooperation mit der Universität Kassel veranstalteten Tagung über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und Österreich ergab sich auch ein Erfahrungsaustausch zwischen dem deutschen Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Jürgen Dusel, und dem österreichischen Behindertenanwalt Hansjörg Hofer.

Zu sehen ist links Herr Hofer und rechts Herr Dusel
Bildbeschreibung: Zu sehen ist links Herr Hofer und rechts Herr Dusel

Am Mittwoch, den 22.01.2020 wurde der Jahresbericht des Behindertenanwalts für das Jahr 2018 in der 10. Plenarsitzung der aktuellen Gesetzgebungsperiode einstimmig zur Kenntnis genommen. Die diesbezügliche parlamentarische Debatte führte auch zu weiteren wichtigen Beschlüssen, wie etwa der einhelligen Forderung nach einer bundesweit einheitlichen Regelung der Persönlichen Assistenz sowie nach einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen mit Behinderungen.

Sozialminister Rudolf Anschober präsentiert den Berichten der Behindertenanwaltschaft 2018 im Parlament
Bildbeschreibung: Sozialminister Rudolf Anschober präsentiert den Jahrsesbericht des Behindertenanwalts 2018 im Parlament

Behindertenanwalt Hofer zeigte sich vorsichtig erfreut über die durchwegs positive Resonanz, auf die der Bericht sowohl bei den Abgeordneten als auch beim zuständigen Sozialminister, Rudolf Anschober, stieß. „Die Debatte im Nationalrat zeigt, dass sich die politischen Entscheidungsträger parteiübergreifend der Wichtigkeit der Anliegen und Probleme der Menschen mit Behinderungen bewusst sind und auch die Bereitschaft besteht, dringende Probleme zu lösen. Natürlich wird man sich aber die konkreten diesbezüglichen Maßnahmen im Detail ansehen müssen. Es bleibt zu hoffen, dass den Worten im Nationalrat nun auch entsprechende Taten folgen und es tatsächlich zu einer Verbesserung der Lage und insbesondere der rechtlichen Möglichkeiten der ÖsterreicherInnen mit Behinderungen kommt“, so Hofer.

Am 03.12.2019, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen fand auf Initiative von Frau Marianne Hengl von RollOn Austria eine Veranstaltung im festlichen Rahmen des Palais Liechtenstein statt.

Teilnehmer der Veranstaltung und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer 
Bildbeschreibung: Teilnehmer der Veranstaltung und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer 

Auch heuer wieder wird heute, am 03. Dezember, der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Wie Behindertenanwalt Dr. Hofer aus diesem Anlass in einer Presseaussendung betonte, gibt es bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Österreich noch Verbesserungsbedarf.  

Um die berechtigten Anliegen der Menschen mit Behinderungen an diesem Tag sichtbar zu machen, wurde die Aktion "Purple Light Up" initiiert. Auch die Behindertenanwaltschaft setzte ein Zeichen für Gleichberechtigung:

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer vor dem Eingang mit einem violett verkleideten Schild der Behindertenanwaltschaft
Bildbeschreibung: Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer vor dem Eingang mit einem violett verkleideten Schild der Behindertenanwaltschaft

Thema des Pressegesprächs am 26. November 2019 in den Räumlichkeiten des Sozialministeriumservice Wien war Pflege in Not - Maßnahmen zur Sicherstellung qualitätsvoller Pflege in Österreich.

Ursula Frohner, Hansjörg Hofer und Barbara Gerstbach als Gebärdendolmetscherin vor einem Rollup des Behindertenanwalts
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Ursula Frohner, Hansjörg Hofer und Barbara Gerstbach

Weitere Informationen dazu können Sie der Presseunterlage zum Pressegespräch entnehmen:

Presseunterlage

Am 15. November 2019 fand ein Treffen zwischen Behindertenanwalt Dr. Hofer und der Landesrätin für Soziales, Arbeit und Integration von Land Steiermark Mag.ͣ Kampus im Landhaus Graz statt. Es wurden aktuelle Themen der Behindertenpolitik besprochen und Anliegen von Menschen mit Behinderungen angesprochen.

links ist zu sehen Frau Mag.ͣ  Kampus und daneben Herr Dr. Hofer im Gang des Landhaus Graz
Bildbeschreibung: links ist zu sehen Frau Mag.ͣ  Kampus und daneben Herr Dr. Hofer im Gang des Landhaus Graz

Am 19. November 2019 fand die Preisverleihung des Österreichischen Inklusionspreises 2019 in den Räumlichkeiten des Studios 44 der Österreichischen Lotterien statt. 

Behindertenanwalt Hofer wirkte als Jury-Mitglied bei der Verleihung des Inkluspreises 2019 mit.

von links nach rechts: Sind alle Jury Mitglieder wie Herr Lädstätter, Herr Achitz, Herr Kamrat, Frau Gleissner, Herr Hofer und Frau Eigeslreiter zu sehen.
Bildbeschreibung: von links nach rechts: Sind alle Jury Mitglieder wie Herr Lädstätter, Herr Achitz, Herr Kamrat, Frau Gleissner, Herr Hofer und Frau Eigeslreiter zu sehen

Am 13. November 2019 hielt Herr Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer einen Vortrag beim Peer-Beratungs-Lehrgang an der FH Joanneum in Graz. Die Studentinnen und Studenten erhielten einen positiven Eindruck über die Arbeit des Behindertenanwalts.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs "Peer-Beratung", Lehrgangsleiter FH-Prof. Mag. Dr. Martin J. Gössl, Lehrbeauftragter Dr. Günther Kräuter und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer
Bildbeschreibung: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Lehrgangs "Peer-Beratung", Lehrgangsleiter FH-Prof. Mag. Dr. Martin J. Gössl, Lehrbeauftragter Dr. Günther Kräuter und Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer 

Behindertenanwalt Hofer übt Kritik an der aktuellen ÖBB-Kampagne „Pass auf dich auf“. Die Kampagne wird von einer Vielzahl von Menschen mit Behinderungen als problematisch empfunden, da sie Menschen mit Behinderungen als abschreckendes Beispiel verwendet, um Jugendliche vor Gefahren auf Bahnhöfen zu warnen und von riskantem Verhalten abzuhalten.

Weitere Informationen dazu können Sie unserer Presseaussendung entnehmen:

Presseaussendung

Diese mediale Stellungnahme des Behindertenanwalts löste eine Vielzahl unterschiedlichster Reaktionen aus. Dazu äußert sich Behindertenanwalt Hofer wie folgt:

"Es freut mich, dass zu dem Thema eine Diskussion in der Öffentlichkeit entstanden ist, in der kontroversielle Standpunkte eingenommen werden. Als Behindertenanwalt bin ich für Kritik, Anregungen und Vorschläge sehr dankbar, sie helfen mir in meinen Bestrebungen, in Österreich im Interesse der Menschen mit Behinderungen in diesem Land zu einer inklusiven Gesellschaft mit voller Teilhabe aller Menschen zu gelangen."

Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention: Es ist endlich Zeit zu handeln!

Kürzlich prüfte der UN-Fachausschuss die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Dabei wurden seit der letzten Staatenprüfung im Jahr 2013 einige Fortschritte, aber auch viele gravierende Mängel festgestellt. Die Liste der Handlungsempfehlungen des Fachausschusses ist entsprechend lang.

Fehlende Harmonisierung

Für die Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention sind Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen verantwortlich. Der Fachausschuss stellt in seinen abschließenden Bemerkungen zur Staatenprüfung fest, dass insbesondere die Bundesländer dieser jedoch kaum Beachtung schenken. Schon im Jahr 2013 empfahl der Fachausschuss, die Gesetze des Bundes und der Länder zügig zu harmonisieren und sie mit dem menschenrechtlichen Modell von Behinderung in Einklang zu bringen.

Stärkung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefordert

Menschen, die aufgrund von Behinderungen diskriminiert werden, haben in Österreich nach Durchführung eines Schlichtungsverfahrens oft nur die Möglichkeit, bei Gericht einen finanziellen Schadenersatz einzuklagen. Eine Klage auf Beseitigung und Unterlassung einer Diskriminierung ist bislang nur in Sonderfällen möglich. Der Fachausschuss empfiehlt die Schaffung eines umfassenden Beseitigungs- und Unterlassungsanspruchs sowie die finanzielle Unterstützung von Einrichtungen, die stellvertretend für Menschen mit Behinderungen Klagen erheben können.

Fehlende Maßnahmen für Frauen und Mädchen mit Behinderungen

Einschlägige Untersuchungen zeigen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen besonders oft von Gewalt und mehrfacher Diskriminierung betroffen sind. Wie der UN-Fachausschuss feststellt, sind die bestehenden Maßnahmen des Gewalt- und Diskriminierungsschutzes, insbesondere für diese Gruppe, unzureichend. Er empfiehlt aus diesem Grund, neben weiteren Maßnahmen, einen bedarfsgerechten Zugang von Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu Präventions- und Schutzmechanismen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

Substantielle Verbesserung sind überfällig

„Die detaillierten Handlungsempfehlungen der UN-Fachausschusses sind ein klarer Handlungsauftrag an die Republik. Bei der nächsten Staatenprüfung im Jahr 2030 sind weitreichende Verbesserungen anzeigt, damit sich das aktuelle Ergebnis nicht wiederholt. Österreich kann es sich nicht leisten, bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen weiterhin in Verzug zu bleiben“, führt Behindertenanwältin Christine Steger aus.