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Tages-Struktur

Diskriminierung in der Tages-Struktur

Diskriminierung heißt,
dass ein Mensch benachteiligt wird,
weil er eine bestimmte Eigenschaft hat.
Eine Eigenschaft ist zum Beispiel
die Hautfarbe, das Alter oder das Geschlecht.
Wenn Menschen mit Behinderung
wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden;
dann ist das eine Diskriminierung.

Bei dieser Beschwerde geht es darum,
dass eine Frau in der Tages-Struktur schlecht behandelt worden ist.
Die Frau hat in einer Werkstätte gearbeitet.
Dort hat eine Betreuungs-Person sie beschimpft.
Die Beschimpfung hat mit der Behinderung der Frau
und mit ihrer Arbeit zu tun gehabt.
Die Eltern der Frau haben das der Behinderten-Anwaltschaft gemeldet.

In einer Tages-Struktur wie dieser Werkstätte
machen die Personen verschiedene Arbeiten,
zum Beispiel Malen und Basteln.
Meistens arbeiten die Personen dort aber nicht in Arbeits-Verhältnissen.
Deshalb gilt das Behinderten-Einstellungs-Gesetz hier nicht.
Das will die Behinderten-Anwaltschaft seit vielen Jahren ändern.

Die Frau hat aber einen Betreuungs-Vertrag in der Tages-Struktur.
Deshalb gilt das Diskriminierungs-Verbot
nach dem Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Betreuungs-Person darf die betreute Frau wegen ihrer Behinderung
nicht diskriminieren oder belästigen.

Beim Schlichtungs-Verfahren hat die Leitung der Tages-Struktur
versprochen:

Eine andere Betreuungs-Person wird mit der Frau
in der Werkstätte zusammen arbeiten.
Auch sonst gibt es Veränderungen
bei den Betreuungs-Personen der Tages-Struktur.